Warnliste - die bankinterne Evidenz
In der Warnliste machen Banken einander auf Kunden aufmerksam, die Vereinbarungen nicht eingehalten haben bzw. bei Rückzahlung fälliger Bankforderungen nachhaltig in Verzug sind.Privatpersonen werden in die Warnliste aufgenommen
- bei unerlaubter Verwendung von Bankomat- und Kreditkarten
- unerlaubter Ausstellung von Schecks
- bei Fälligstellung nach qualifiziertem Zahlungsverzug bei Girokonten, Krediten und Kreditkarten
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