Generalvollmacht zur Insolvenzvertretung
Die Generalvollmacht ermöglicht es uns, bis auf Widerruf, sowohl bei Vollvertretungen, als auch bei reiner Stimmrechtsausübung in allen Insolvenzfällen, für Sie tätig sein zu können.Ihre Vorteile bei einer hinterlegten Generalvollmacht:
- Verringerter Verwaltungsaufwand für Sie, denn es genügt ein einfacher Forderungsnachweis zur Anmeldung.
- Einhalten der Anmeldefrist wird erleichtert, wir benötigen keine Einzelvollmacht für jedes Insolvenzverfahren.
- Fristversäumnisse und damit verbundene zusätzliche Gebühren werden so verhindert.
Wichtig: Die Generalvollmacht bedeutet keinesfalls, dass wir ohne Ihren Auftrag handeln. Sie werden jedenfalls in den Entscheidungsprozess einbezogen.
So nutzen Sie diese Vorteile:
- Laden Sie das PDF im Servicelink herunter.
- Drucken Sie die Generalvollmacht sowie optional das Datenblatt aus.
- Versehen Sie die Unterlagen mit Firmenstempel und Unterschrift.
- Senden Sie die Generalvollmacht in Originalausfertigung an den KSV1870.
Schicken Sie uns die Generalvollmacht rasch, damit Sie im Fall des Falles bereits wirksam ist!
Übergeben Sie Ihre Forderung jetzt online zur Insolvenzvertretung!
- Generalvollmacht & Datenblatt
(
PDF, 446KB) - InsolvenzOnline - Testzugang





