Generalvollmacht zur Insolvenzvertretung

Die Generalvollmacht ermöglicht es uns, bis auf Widerruf, sowohl bei Vollvertretungen, als auch bei reiner Stimmrechtsausübung in allen Insolvenzfällen, für Sie tätig sein zu können.

Ihre Vorteile bei einer hinterlegten Generalvollmacht:


Wichtig: Die Generalvollmacht bedeutet keinesfalls, dass wir ohne Ihren Auftrag handeln. Sie werden jedenfalls in den Entscheidungsprozess einbezogen.

So nutzen Sie diese Vorteile:


Schicken Sie uns die Generalvollmacht rasch, damit Sie im Fall des Falles bereits wirksam ist!

Übergeben Sie Ihre Forderung jetzt online zur Insolvenzvertretung!

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