Schnelles Wachstum durch Leasing
Leasen statt kaufen - in den vergangenen Jahren ist es in den Unternehmen immer mehr Mode geworden, sein Anlagevermögen nicht durch einen konventionellen Kauf zu erstehen, sondern betriebsnotwendige Anlagen zu mieten. Viele heimische Banken haben diesbezüglich Leasinggesellschaften gegründet und Angebotspakete geschnürt, die nicht nur die großen Unternehmen ansprechen sollen, sondern Firmen quer durch alle Branchen und Größen. "Im kommerziellen Bereich ist es mittlerweile bereits seit zehn Jahren und länger durchaus üblich, sich Anlagevermögen zu leasen", sagt Gerhard Rauscher, Mitglied der Geschäftsführung in der Unicredit Leasing.
Klassiker: Fuhrpark.
Doch welche Anlageformen können überhaupt geleast werden? Die Palette ist breit gestreut, das klassische Leasingobjekt ist und bleibt jedoch das Kraftfahrzeug, ein Bereich, in dem auch Privatpersonen das Angebot der Leasinggesellschaften immer häufiger annehmen. "Am häufigsten geleast wird alles, was den Fuhrpark betrifft", sagt Rauscher. Auch bei der Raiffeisen- Leasing ist das Mietgeschäft mit Fahrzeugen ein beliebter Geschäftsbereich. "In Österreich wird bereits jedes zweite Auto geleast", sagt Andrea Weber von der Leasinggesellschaft der Raiffeisengruppe. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Firmenwagen des Außendienstmitarbeiters handelt oder den Lastkraftwagen einer Speditionsfirma
"Durch ‚Sale and lease back‘ kann aus dem vorhandenen Anlagevermögen zusätzliche Liquidität generiert werden, die ein Expansionsvorhaben finanzieren kann."
oder ob ein Schaufelbagger für ein Bauunternehmen geleast wird. Das Leasing von Fahrzeugen ist zu einer üblichen Form der Finanzierung geworden.
Spezialanfertigungen ungeeignet.
Neben Fahrzeugen werden immer häufiger auch Maschinen aller Art geleast. Produktionsmaschinen und Fließbänder genauso wie Stapler. Doch welche Kriterien muss ein Gut überhaupt erfüllen, damit es geleast werden kann? "Aus Sicht einer Leasinggesellschaft ist das im Prinzip eine Frage der Fungibilität. Fungible Güter, also Maschinen oder Fahrzeuge, die Standardgut sind, können ohne Probleme geleast werden", sagt Rauscher. Problematischer wird es erst, wenn es sich um Spezialanfertigungen handelt. Maschinen oder ganze Produktionsstraßen, die individuell auf ein einzelnes Unternehmen zugeschnitten werden, sind für das Leasing wenig geeignet. "Das hat damit zu tun, wie schnell wir die Anlage nach Ablauf des Leasings einem anderen Unternehmen weitergeben können", erklärt Rauscher, der den Vergleich anstellt, dass es leichter sei, "einen Abnehmer für einen VW Golf zu finden als für einen Ferrari". Im schlechtesten Fall, also bei einem zahlungsunfähigen Kunden, könnten die Leasinggesellschaften beispielsweise einen Stapler recht einfach an ein anderes Unternehmen weiterverleasen oder veräußern.
Leasing gilt als Fremdfinanzierung.
Das Leasing von Anlagen bietet eine Reihe von Vorteilen. "Leasingraten werden im vollen Ausmaß als Mietaufwand anerkannt und mindern daher den steuerlichen Gewinn", erklärt Weber. Darüber hinaus werden die Eigenmittel geschont, denn Leasing gilt zu 100 % als Fremdfinanzierung, bei der das Eigenkapital nicht angetastet wird und somit die Liquidität des Unternehmens erhalten bleibt. Der gemietete Gegenstand und die zur Finanzierung notwendigen Mittel scheinen in der Bilanz des Unternehmens nicht auf. "Gerade im Fahrzeugbereich ist es durch Leasing auch möglich, die qualitativen und quantitativen Kapazitäten den Erfordernissen des Unternehmens auch kurzfristig anzupassen", sagt Weber. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Finanzierung nicht im Voraus erfolgen muss, sondern dann, wenn mit dem entsprechenden Wirtschaftsgut auch bereits gearbeitet wird und damit Rückflüsse generiert werden können.
Immobilienleasing keine Seltenheit.
Doch nicht nur mobile Güter können geleast werden, sondern auch ganze Gebäude. "Wir erwerben oder errichten dabei das gewünschte Gebäude und verleasen es dann in langfristigen Verträgen", sagt Weber. Obgleich die Nutzung des Gebäudes im Vordergrund steht, ist es am Ende der Vertragslaufzeit in den allermeisten Fällen möglich, das Objekt endgültig zu erwerben. Neben dem unmittelbaren Leasing bieten die Gesellschaften auch Dienstleistungen im Baumanagement an und übernehmen damit verschiedenste Tätigkeiten, die der Bauherr im Rahmen seines Projekts verrichten muss. Im Fokus stehen dabei die Qualitätssicherung, Kostenkontrolle, Einhaltung von Terminen und Soll/Ist-Vergleiche im Baufortschritt. Immobilienleasing wird für eine Vielzahl an Gebäuden unterschiedlichster Art durchgeführt - egal ob Lagerhallen, Produktionshallen oder Bürogebäude. Viele Branchen nutzen bereits jetzt in großem Umfang die Möglichkeit des Leasings. "Die Transportwirtschaft ist wahrscheinlich jene Branche, die am häufigsten diese Angebote in Anspruch nimmt. Sehr stark ist aber auch die Bauindustrie vertreten, genauso wie die Logistikunternehmen, die natürlich eng mit der Transportwirtschaft zusammenhängen", sagt Rauscher. Immer häufiger allerdings würde auch die verarbeitende Industrie auf Leasingangebote zurückgreifen.
Vielfältige Möglichkeiten.
So vielfältig wie die Branchen, die auf Leasing zurückgreifen, sind auch die Formen, die angeboten werden. "Die klassische und häufigste Form ist dabei die Teilamortisation, das Restwertleasing", sagt Rauscher. Meist wird das Restwertleasing beim Kfz- und Immobilienleasing angewendet. Hierbei wird das Leasingentgelt in einer Höhe gewählt, dass am Ende der Laufzeit ein fix festgelegter Restwert des Gutes besteht. Da nur ein Teil des Kaufpreises mit dem Leasingentgelt getilgt wird, ergeben sich verglichen mit anderen Leasingformen geringere laufende Kosten. Durch eine Vorauszahlung, die aus steuerlichen Gründen mit 30 % des Kaufpreises beschränkt ist, können das Leasingentgelt und die Gesamtbelastung verringert werden. Zusätzlich kann ein Depot angelegt werden, welches die laufenden Kosten um kalkulatorische Depotzinsen verringert. Die Gesamtbelastung für den Leasingnehmer ergibt sich aus der Summe der Leasingent- gelte, der Vorauszahlung, dem Restwert und einer zu entrichtenden Bearbeitungsgebühr. Die Laufzeit darf für ein derartiges Leasinggeschäft 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nicht überschreiten. Nach Ablauf gibt es für den Leasingnehmer zwei Möglichkeiten: Entweder er gibt das Gut an den Leasinggeber zurück, oder es wird ein neuer Vertrag geschlossen, wobei auch hier die 90-%-Regel eingehalten werden muss.
Vollamortisation bei mobilen Gütern.
Im Bereich der mobilen Güter ist auch die Vollamortisation, das sogenannte "Full Pay Out", üblich. Hierbei ist am Ende der Vertragsdauer das geleaste Wirtschaftsgut inklusive aller Nebenkosten vollständig abbezahlt. Im Vergleich zum Restwertleasing ergibt das eine höhere Leasingrate, die allerdings auch hier durch eine Vorauszahlung verringert werden kann. Die Laufzeit des Vertrags muss mit dieser Form aus steuerlichen Gründen zwischen 40 und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des geleasten Gutes betragen.
Leasing und Kaution.
Eine weitere Form ist das Kautionsleasing, das in zwei verschiedenen Ausprägungen angeboten wird. Auf der einen Seite gibt es die Ansparkaution, bei der die monatlichen Zahlungen so gestaltet werden, dass während der Laufzeit zusätzlich eine Kaution angespart wird. Bilanztechnisch stellt das Leasingentgelt den Betriebsaufwand dar, während der Kautionsanteil als Forderung des Leasingnehmers gegenüber der Leasinggesellschaft aktiviert wird. Nach Ablauf der Vertragsdauer wird die angesparte Kaution vom Leasinggeber im Gegenzug zur Rückgabe des Wirtschaftsgutes refundiert oder alternativ das Objekt vom Leasingnehmer gekauft. In diesem Fall wird die Kaution mit dem Kaufpreis verrechnet. Möglich ist auf der anderen Seite auch der Erlag einer Einmalkaution in Höhe eines Teils oder des gesamten Restwerts. Wie bei der Anspar kaution kann auch hier am Ende der Laufzeit gewählt werden, ob das Gut zurückgegeben oder gekauft wird. Sollte beim Kauf der gesamte Restwert als Kaution hinterlegt worden sein, fallen beim Leasingnehmer nur noch die Umsatzsteuer und Nebenkosten des Kaufvertrags an.
Verkaufen und doch weiter nutzen?
Wer ein Objekt bereits gekauft hat und die Vorteile des Leasings aber trotzdem nutzen will, muss nicht auf seine nächste Investition warten, sondern kann auch die Möglichkeit sogenannter "Sale and lease back"-Varianten nutzen. Dabei wird das Wirtschaftsgut in einem ersten Schritt an die Leasinggesellschaft verkauft, die im Gegenzug mit dem bisherigen Inhaber einen Leasingvertrag abschließt, durch den dieser das Objekt weiterhin nutzen kann. Eingesetzt wird diese Leasingform vorwiegend dann, wenn sich ein Unternehmen in einer starken Wachstumsphase befindet. "Dann kann durch ‚Sale and lease back‘ aus dem vorhandenen Anlagevermögen zusätzliche Liquidität generiert werden, die ein Expansionsvorhaben finanzieren kann", sagt Rauscher. Das Geld kann somit aus dem Anlagevermögen in die eigentlichen geschäftlichen Aktivitäten geleitet werden.
Wartungsleistungen abwälzbar.
Obwohl begrifflich gerade im deutschen Sprachraum oft gleichgesetzt, muss zwischen Leasing- und Mietverträgen unterschieden werden. Leasing ist ein "atypischer Mietvertrag", der sich von konventionellen Mietverträgen dahingehend unterscheidet, dass Wartungs- und Instandsetzungsleistungen ebenso wie Gewährleistungsansprüche auf den Leasingnehmer abgewälzt werden. Es gibt allerdings Vertragsformen, die derartige Leistungen gegen eine monatlich zu entrichtende Pauschalzahlung zusätzlich anbieten. Keine Form des Leasings ist im Übrigen die bei Privatpersonen vor allem aus dem Wohnungsmarkt bekannte Form des "Mietkaufs", die von vielen Leasinggesellschaften ebenfalls angeboten wird. Dabei ist der Mieter von Anfang an wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts, während der Vermieter einen Eigentumsvorbehalt hat, der so lange Gültigkeit besitzt, bis die letzte Rate bezahlt ist - wirtschaftlich entspricht dies also einem Ratenkauf. Das Objekt wird beim "Mietkauf" dem Anlagevermögen des Käufers zugerechnet, der sowohl die Abschreibung als auch den Zinsaufwand als Betriebsausgabe geltend machen kann. Im Gegensatz zum echten Leasing können derartige Verträge auch über die gesamte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Objekts hinweg abgeschlossen werden. Mit der letzten Rate geht das Objekt auch juristisch in das Eigentum des Käufers über. Für Gerhard Rauscher ist das Leasing eine optimale Form der Finanzierung, die von den Unternehmen noch stärker genutzt werden sollte: "Leasing ist für viele Bereiche ideal. Gerade schnell wachsende Betriebe können davon in hohem Maße profitieren."
Weitere Artikel lesen Sie im Forum KSV1870 2011/04.
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