InsolvenzCheck - kein mühevolles Durchsuchen von Insolvenzlisten mehr!
Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs von Februar 2011 (OGH 17.2.2011, 2 Ob 4/11v) ist auch von Kleinunternehmern grundsätzlich zu verlangen, dass sie die Bekanntmachungen von Insolvenzeröffnungen in diversen Medien (Zeitungen, Internet etc.) oder über den KSV1870 nutzen, bevor sie eine größere Zahlung an ihren Vertragspartner tätigen.
Zahlungen an eine bereits insolvent gewordene Firma gelten nicht als schuldbefreiend und können daher vom Masseverwalter nochmals eingefordert werden.
Wer seine Geschäftspartner in den KSV1870 InsolvenzCheck einmeldet, ist vor diesen Nachforderungen geschützt.
Sie nennen uns Unternehmen und wir behalten sie für Sie im Auge. Wenn ein Insolvenzverfahren bei einem Landesgericht oder beim Handelsgericht Wien eröffnet wird, erhalten Sie unsere Insolvenzerstinformation automatisch per e-Mail.
Sie können jederzeit Firmen zum InsolvenzCheck hinzufügen und wieder löschen.
Das Service ist für registrierte User kostenlos und endet automatisch mit Sperre bzw. Kündigung Ihres Zugangs zu My KSV.
Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann melden Sie gleich Ihre Geschäftspartner im eingeloggten Bereich > InsolvenzOnline > linke Menüleiste: Firmen im InsolvenzCheck ein.
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Im nachstehenden Download finden Sie die Begründung des Obersten Gerichtshofs sowie den dazugehörigen Fall aus ZIK 2/2011 (zik.lexisnexis.at) zur Verfügung gestellt.
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