Neues Insolvenzgesetz für Deutschland
Dahinter verbirgt sich eine Novelle des Insolvenzrechts, die in Deutschland die Entwicklung einer echten Sanierungskultur ermöglichen soll. Warum das notwendig ist? Anders als in Österreich ist die Zerschlagung von Unternehmen in Deutschland an der Tagesordnung. Nur in 3 bis 5 % aller Insolvenzfälle kommt es überhaupt zu Sanierungen. Hinzu kommt, dass zwei Drittel aller Fälle mit einer Quote von 0 % enden, wobei ungesicherte Gläubiger den Großteil des Schadens zu tragen haben.
Rechte der Gläubiger gestärkt.
Vor diesen Hintergründen ist das Gesetz ein wichtiger Reformschritt, wobei besonders die Rechte der Gläubiger gestärkt wurden. Mit dem ESUG werden Unternehmen wie Gläubiger nun unmittelbar Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters bekommen. Zudem wird durch die Stärkung der Eigenverwaltung die Sanierung von Unternehmen deutlich attraktiver. Dazu trägt insbesondere das neue Schutzschirmverfahren bei. Es steckt Schuldnern in der Krise und deren Gläubigern für 90 Tage einen Rahmen ab, um zu einer Konsenslösung zu gelangen.
Sanierung als echte Option.
Neuland betritt das Gesetz auch mit der Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses für Unternehmen und der Möglichkeit für Gläubiger, dem Gericht ein Anforderungsprofil für Insolvenzverwalter vorzugeben. Mit der Stärkung des Planverfahrens, der Einbeziehung der Gesellschafter sowie der Schaffung des Debt-Equity-Swaps (Umwandlung von Forderungen in Beteiligungen) bekommt das Insolvenzverfahren eine so ausgeprägte Sanierungsorientierung, dass die Zeit der simplen Abwicklung von Unternehmen der Vergangenheit angehören dürfte.
Autor:
Prof. Dr. Hans Haarmeyer
Vorstandsvorsitzender der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V.
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