KSV1870: Firmenbuch ist prall gefüllt
Wien, 16.12.2011 - Sensationelle 89 Prozent der hinterlegungspflichtigen Unternehmen haben ihre Vorjahresbilanz fristgerecht (Stichtag: 30.09.2011) beim Firmenbuch hinterlegt - das ist ein Plus von 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich folgendes Bild: Der Prozentsatz der notorischen Nicht-Hinterleger ist von 10 (2010) auf 4 Prozent geschrumpft. Und jene Unternehmen, die veraltete Bilanzen hinterlegt haben, belaufen sich aktuell nur mehr auf 7 Prozent. Im Vorjahr waren es noch satte 35 Prozent. Spielraum für Verbesserung gibt es primär in Kärnten und in der Steiermark.
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Bundesland |
korrekt hinterlegt | keine Bilanz | veraltete Bilanz |
| Oberösterreich | 96 | 2 | 2 |
| Burgenland | 93 | 3 | 4 |
| Niederösterreich | 93 | 2 | 5 |
| Salzburg | 92 | 4 | 4 |
| Tirol | 91 | 3 | 6 |
| Vorarlberg | 88 | 4 | 8 |
| Wien | 87 | 5 | 8 |
| Steiermark | 80 | 6 | 14 |
| Kärnten | 78 | 9 | 13 |
| Gesamt (Ø) | 89 | 4 | 7 |
© KSV1870 Information GmbH; Werte in %
In den vergangenen Jahren hat sich die oft gescholtene Hinterlegungsmoral hierzulande stetig verbessert: So veröffentlichten 2011 um 50 Prozent mehr hinterlegungspflichtige Unternehmen als noch 2008. "Unternehmerische Transparenz ist in Österreich hinsichtlich der Bilanzveröffentlichung keine Floskel mehr. Die signifikant verbesserte Hinterlegungsdisziplin lässt sich hauptsächlich auf die verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen zurückführen, wobei diese auch konsequent exekutiert werden. Säumige Unternehmen werden nun von den Firmenbuchgerichten verstärkt zur Rechenschaft gezogen, und das schreckt zweifelsfrei ab", erklärt Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG.
Anreiz durch Strafe
Bei Nichteinhaltung der Fristen kann das Firmenbuchgericht laut § 283 UGB ohne vorherige Aufforderung Zwangsstrafen in der Höhe von EUR 700 verhängen. Kommt man der ersten Zahlungsverpflichtung innerhalb von zwei Monaten nicht nach, wird eine weitere Zwangsstrafe in der Höhe von EUR 700 verhängt. Der Strafrahmen erhöht sich in diesem Fall bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften sogar auf das Dreifache und bei großen Kapitalgesellschaften auf das Sechsfache. "Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Tatsache, dass sie umgesetzt werden, haben bei den Unternehmen jenen Handlungsbedarf erzeugt, den wir im Zeichen der Transparenz schon seit vielen Jahren einfordern", so Nejedlik.
Nicht-Veröffentlichung wettbewerbswidrig
Der OGH hat zusätzlich entschieden, dass die Verletzung der Offenlegungspflicht auch einen Verstoß gemäß § 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) darstellen kann. Klagt ein Unternehmen beispielsweise einen Mitbewerber, der die Offenlegung unterlassen hat, so kann der Kläger die Offenlegung nach Erwirkung des Urteils im Wege der Exekution erzwingen. Die Exekutionsordnung (EO) sieht diesbezüglich Beugestrafen von bis zu 100.000 Euro vor.
Harter Kern hat schlechte Bonität
Die Zahl der Nicht-Hinterleger gemeinsam mit jenen Unternehmen, die veraltete Bilanzen hinterlegt haben, ist von 45 Prozent im Jahr 2010 auf aktuell 11 Prozent zurückgegangen. "Übrig geblieben ist ein harter Kern an schwarzen Schafen, die verhindern möchten, dass ihre mangelhafte Bonität öffentlich wird", so Johannes Nejedlik. Dass jene Unternehmen, die ihre Bilanzen in den vergangenen Jahren nicht korrekt hinterlegt haben, auch ein schwaches KSV-Rating aufgewiesen haben, war ein bekannter Trend. Dieser bestätigt und verschärft sich 2011: 54 Prozent der „Geheimniskrämer" haben ein erhöhtes Ausfallsrisiko - das ist ein Plus von 23 Prozent.
Den Schlendrian im Zaum gehalten
"Lob" gebührt andererseits jenen Unternehmen, die in der Vergangenheit vielfach veraltete Bilanzen hinterlegt haben. Warum? Weil es 2011 nur noch 7 Prozent waren, das sind um 28 Prozent weniger Unternehmen als im Vorjahr. "Die Veröffentlichung der Bilanzen im Firmenbuch wird von den Unternehmen nun weniger auf die lange Bank geschoben, sondern ist auf der Prioritätenliste nach oben gerückt. Wir gehen davon aus, dass auch hier die verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen ein wichtiger Anreiz waren", so der KSV1870 Vorstand.
Rückfragenhinweis:
Karin Stirner
Leiterin Unternehmenskommunikation
KSV1870 Holding AG
Wagenseilgasse 7, 1120 Wien
Telefon: 050 1870-8226, E-Mail: stirner.karin@ksv.at
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Die KSV1870 Gruppe in Kürze
Der Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) ist der führende Gläubigerschutzverband Österreichs, mit dem Ziel, Wirtschaftstreibende vor finanziellem Schaden zu bewahren und damit ihre Liquidität zu fördern. Vorstand und Präsidium haben die operative Geschäftsführung an Johannes Nejedlik und Karl Jagsch übertragen. Internationale Wirtschaftsauskünfte, Inkasso-Dienstleistungen oder Vertretungen in Insolvenzverfahren sichern den Kunden der KSV1870 Gruppe jenen entscheidenden Wissensvorsprung, der für professionelles Risikomanagement notwendig ist.
81 Prozent der Wirtschaftsinformationen werden online abgerufen. Auch Inkasso- und Insolvenzdienstleistungen können über http://www.ksv.at/ genutzt werden. Heute steht die KSV1870 Gruppe für kompetente Dienstleistungen ebenso wie für weltweite Verbindungen. Über seine Tochtergesellschaften, Kooperationen und Beteiligungen betreut sie rund 21.000 Mitglieder im In- und Ausland. Allein in Österreich wurden im Jahr 2010 von 410 Mitarbeitern EUR 44 Mio. Umsatz erwirtschaftet.
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