KSV-Produktnews
 11. April 2007
   
   
     
    Kann man Mahnkosten bei Zahlungsverzug vom Schuldner verlangen?
     

Unsere Empfehlung: Vertragliche Vereinbarung der Mahnkosten in den AGB

  Was kostet Inkasso
  Inkassoauftrag
  Im § 1333 (2) ABGB ist festgehalten, dass der Gläubiger außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen kann.

Der Ersatz der Mahn- und Inkassokosten kann aus dem Titel des Schadenersatzes begehrt werden.
Es muss ein Verschulden des Schuldners hinsichtlich des Zahlungsverzuges vorliegen.
Die Behauptungs- und Beweislast, dass kein Verschulden gegeben ist, liegt dabei beim Schuldner.
Für das firmeninterne Mahnwesen gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Tarifvorgabe. Die geforderten Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen, notwendig und zweckentsprechend sein.
Grundsätzlich trifft den Gläubiger eine Schadensminimierungspflicht. Es ist jedoch dem Schuldner überlassen, die ihm in Rechnung gestellten Mahn- und Inkassobeträge zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen gegen die Höhe oder die Zweckmäßigkeit der einzelnen Inkassoschritte zu erheben.

Trotz gesetzlicher Bestimmungen ist eine vertragliche Vereinbarung der Mahn- und Inkassokosten z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen empfehlenswert.

Weitere Tipps finden Sie auf  www.ksv.at.

Freundliche Grüße


Mag. Johannes Eibl
K S V  Leiter Vertrieb / Marketing
 
   
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