KSV-Produktnews 11. April 2007 |
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Kann man Mahnkosten bei Zahlungsverzug vom Schuldner verlangen?
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Unsere Empfehlung: Vertragliche Vereinbarung der Mahnkosten in den AGB |
Im § 1333 (2) ABGB ist festgehalten, dass der Gläubiger außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen kann.
Trotz gesetzlicher Bestimmungen ist eine vertragliche Vereinbarung der Mahn- und Inkassokosten z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen empfehlenswert. Weitere Tipps finden Sie auf www.ksv.at. |
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Freundliche Grüße ![]() Mag. Johannes Eibl K S V Leiter Vertrieb / Marketing |
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Impressum:
Medieninhaber: Johannes Nejedlik, 1120 Wien; Hersteller und Herausgeber: Kreditschutzverband von 1870 Verlagsort, Herstellungsort und Redaktion: 1120 Wien, Wagenseilgasse 7; Herausgeber: Kreditschutzverband von 1870; T: 050 1870; F: 050 1870-99 1000; e-Mail:ksv@ksv.at
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