[Lieber gleich KSV1870] Inkasso  
Produktinfo
24. November 2010
[Inkasso]

Incoterms® 2010


Incoterms® sind weltweit anerkannte, standardisierte Regeln über die Verteilung von Pflichten, Kosten und Risiko im internationalen Warenverkehr. Sie wurden erstmals im Jahr 1936 von der Internationalen Handelskammer (ICC) aufgestellt und werden alle 10 Jahre an die gängige Praxis angepasst. Mit 1. Jänner 2011 tritt eine neue Fassung in Kraft.

Neuerungen der Incoterms® 2010:

  • Neuer Kosten- und Gefahrenübergang bei FOB, CFR & CIF: AN BORD statt über der Reling


  • Einfachere Systematik durch Ausgliederung der reinen "Seeklauseln"


  • Neue einleitende Anwendungshinweise (Guidance Notes) & Definitionen sind anwenderfreundlich und sorgen für mehr Klarheit bei der richtigen Verwendung und helfen Fehler zu vermeiden


  • 11 statt bisher 13 Klauseln
    DAT (delivered at terminal) und
    DAP (delivered at place) ersetzen die vier - nach Einschätzung der ICC - weniger praxisrelevante Regeln DDU, DAF, DEQ, DES

DAT (delivered at terminal): Für den Verkäufer gilt die Ware als geliefert, sobald er sie vom ankommenden Transportmittel entladen und an dem vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt hat. Früher war dies der Kai, aufgrund des zunehmenden Containerverkehrs handelt es sich heute zumeist um ein Hafenterminal. Da DAT für jede Transportart geeignet ist, kommen aber auch ein Flughafen- oder LKW-Terminal in Frage. Den Parteien steht es zudem frei, jeden anderen Ort für die Lieferung zu vereinbaren, etwa das Lager des Käufers. Die neue Klausel gibt den Parteien also ein großes Maß an Freiheit, verlangt dafür aber eine präzise Vereinbarung des Lieferortes, wie etwa DAT (Hafen Hamburg, Terminal der Reederei X). Kann statt der alten DEQ Klausel verwendet werden.

DAP (delivered at place): Ist eine eher allgemeine Klausel, bei der es darauf ankommt, den Bestimmungsort so genau wie möglich festzulegen. Verwendung statt bisheriger DDU, DAF, DES Klauseln.

Die Anwendung der Incoterms® ermöglicht den Vertragspartnern eine international einheitliche Auslegung von Rechten und Pflichten für Käufer und Verkäufer.

Weitere Tipps zu den Incoterms® finden Sie unter www.icc-austria.org.


Freundliche Grüße


Mag. Johannes Eibl
Geschäftsführer
KSV1870 Forderungsmanagement GmbH


Bei Fragen rufen Sie unser CustomerCareCenter T: 050 1870-1505

Impressum:
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber, Herausgeber: KSV1870 Holding AG, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7. Alleingesellschafter der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH und der KSV1870 Information GmbH. Vorstand: Johannes Nejedlik, Karl Jagsch. Aufsichtsrat: Dr. Heinz Zinner, Mag. Dr. Reinhold Süssenbacher, Dr. Josef Mayböck. Alleingesellschafter: Kreditschutzverband von 1870.
Das Impressum finden Sie auf unserer Website www.ksv.at

Sicherheitshinweis: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Nachricht der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH nur für die angeführten Empfänger bestimmt ist. Da wir ohne Verschlüsselung bzw. digitale Signatur dieses e-Mail versenden, besteht die Möglichkeit, dass Dritte unbefugt mitlesen oder dass die Nachricht verändert wird. Die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH übernimmt dafür keine Haftung.

Sie wollen diesen Newsletter nicht mehr erhalten? Hier melden Sie sich ab!