Steuertipp: Arbeitsrecht

Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

Das mit 1.5.2011 in Kraft tretende Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) dient primär dazu, im Hinblick auf die Öffnung des Arbeitsmarkts die Einhaltung des durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag festgesetzten Grundlohns zu gewährleisten.

Es sind folgende neue Verpflichtungen und Kontrollen vorgesehen:

Das neue Gesetz sieht folgende Strafbestimmungen vor:

Das neue Gesetz sieht auch Änderungen im AÜG vor. Unter anderem muss der Überlasser bei bewilligungsfreier Überlassung von Arbeitskräften vom Ausland nach Österreich (Überlassung aus dem EWR), diese vor Arbeitsaufnahme in Österreich nicht mehr bei der Gewerbebehörde, sondern (nach dem Vorbild der Entsendemeldung) der KIAB melden.

KPMG Kontakt:
Margit Müllner
E-Mail: mmuellner@kpmg.at


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