Steuer: Geänderte Förderungskriterien für die Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen

Seit 11. Juli 2011 unterliegt die Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen, die erstmalig oder nach fünf Jahren wieder einen Arbeitnehmer vollversichert beschäftigen, geänderten Förderungskriterien.

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Seit 11. Juli 2011 gelten geänderte Förderungskriterien für Ein-Personen-Unternehmen, die erstmalig einen vollversicherten, jungen Mitarbeiter beschäftigen:

KPMG Kontakt:
Frau Bianca Rosenauer
E-mail: brosenauer@kpmg.at


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