Steuer: Berücksichtigung einer Gewinnbeteiligung für
Während er in einem Urteil im Jahr 2006 noch davon ausgegangen ist, dass die im letzten Jahr ausgezahlte Gewinnbeteiligung zu berücksichtigen ist (vgl Serviceline Personal News Nr. 8/2007), vertritt er nunmehr die Auffassung, dass es auf jene Gewinnbeteiligung ankommt, die für das letzte Jahr vor der Beendigung des Dienstverhältnisses gebührt.
Wenn die Berechnung der Gewinnbeteiligung für das letzte Dienstjahr erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses vorgenommen werden kann, dann wird die Abfertigung in diesem Umfang auch erst mit dem Anspruch auf Abrechnung der Gewinnbeteiligung fällig.
KPMG Kontakt:
Mag. Alfred Shubshizky
E-Mail: ashubshizky@kpmg.at
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