Steuer: Festlegung des Diskontsatzes gemäß IAS 19 für die Ermittlung von Pensions- und ähnlichen Rückstellungen

Viele Unternehmen führen bereits im vierten Quartal Berechnungen der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen durch, um die entsprechenden Zahlen für den Jahres- und Konzernabschluss per Jahresende parat zu haben.

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In diesem EAN finden Sie unsere aktuelle Einschätzung hinsichtlich der Bandbreite von aus derzeitiger Sicht vertretbaren Abzinsungsfaktoren bei der Berechnung der Rückstellung.

Gemäß IAS 19.78 ist der Diskontsatz der Verpflichtungen aus Leistungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses auf Grundlage der Renditen zu bestimmen, die am Bilanzstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt werden.

Nach den starken Schwankungen der Zinssätze in den vergangenen Jahren blieb das Zinsniveau in den letzten Monaten relativ stabil, seit Jänner 2011 haben sich die Renditen wie folgt entwickelt:

               

Pensionisten Anwärter arithmetisches Mittel
31. Jan 2011 4,76 % 4,96 % 4,86 %
28. Feb 2011    4,71 % 4,94 % 4,83 %
31. März 2011  4,89 % 5,18 % 5,04 %
29. April 2011   4,75 % 5,17 % 4,96 %
 31. Mai 2011   4,65 % 5,03 % 4,84 %
 30. Juni 2011  4,83 % 5,33 % 5,08 %
 31. Juli 2011  4,57 % 5,00 % 4,79%
 31. Aug 2011 4,71 % 5,25 % 4,98 %
 30. Sept 2011  4,60 % 4,84 % 4,72 %

Zum 30. September 2011 lagen die Diskontsätze zwischen 4,6 % (Pensionisten) und 4,84 % (Anwärter), das arithmetische Mittel lag bei 4,72 %. Wie bisher halten wir eine Abweichung von diesen Werten in einer Bandbreite von 25 Basispunkten nach oben oder unten für zulässig. Bitte beachten Sie, dass die Positionierung innerhalb der sich so ergebenden Bandbreite akzeptabler Werte von Jahr zu Jahr entsprechend dem Stetigkeitsgrundsatz zu erfolgen hat.

Auf Grund der Unsicherheit hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Zinsniveaus ist die Entwicklung bis zum Bilanzstichtag des Unternehmens kritisch zu verfolgen. Bei einer im Vergleich zum aktuellen Niveau wesentlichen Schwankung besteht das Risiko, dass aktualisierte Gutachten eingeholt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer Sicht ratsam, die versicherungsmathematischen Gutachten zur Ermittlung der Personalverpflichtungen, möglichst kurz vor dem Bilanzstichtag in Auftrag zu geben.

KPMG Kontakt:
Günther Hirschböck
E-Mail: ghirschboeck@kpmg.at

Susanne Geirhofer
E-Mail: sgeirhofer@kpmg.at


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