Steuertipp Deutschland: Gesetzliche Verpflichtung

Zur elektronischen Übermittlung von Jahressteuererklärungen für Unternehmen und Personen, die Gewinneinkünfte erzielen, ab dem Veranlagungszeitraum 2011.

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Mit dieser Tax News möchten wir Sie darüber informieren, welche Steuererklärungen im Einzelnen künftig in Deutschland elektronisch abzugeben sind.

Die gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen zur elektronischen Übermittlung besteht grundsätzlich für:

Bei der Einkommensteuer trifft die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Jahressteuererklärung nur Personen, die Gewinneinkünfte erzielen.

Gewinneinkünfte sind Einkünfte

Die Verpflichtung beginnt grundsätzlich mit Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011. Sie besteht nicht, wenn die Gewinneinkünfte weniger als 410,00 € betragen und im Übrigen nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielt werden.

Für beschränkt Einkommensteuerpflichtige ist die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung derzeit aus technischen Gründen noch nicht möglich, sodass diese ihre Steuererklärungen bis auf Weiteres nur in Papierform einreichen können.

Die elektronische Übermittlung kann über Elster erfolgen. In Elster sind die Online-Dienstleistungen der deutschen Finanzverwaltung gebündelt. Dort finden Sie auch die benötigten Steuerformulare.

Die Steuererklärungen sollten authentifiziert übermittelt werden. Das dazu erforderliche Softwarezertifikat erhalten Sie kostenlos nach einer Registrierung im ElsterOnline-Portal unter https://www.elster.de/eon_home.php.


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