Steuertipp Deutschland: Gesetzliche Verpflichtung
Mit dieser Tax News möchten wir Sie darüber informieren, welche Steuererklärungen im Einzelnen künftig in Deutschland elektronisch abzugeben sind.
Die gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen zur elektronischen Übermittlung besteht grundsätzlich für:
- Umsatzsteuererklärungen ab 2011
- Körperschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2011
- Gewerbesteuererklärungen und Erklärungen über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages ab dem Erhebungszeitraum 2011
- Feststellungserklärungen für nach dem 31.12.2010 beginnende Feststellungszeiträume
- die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen
Bei der Einkommensteuer trifft die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Jahressteuererklärung nur Personen, die Gewinneinkünfte erzielen.
Gewinneinkünfte sind Einkünfte
- aus Land- und Forstwirtschaft
- aus Gewerbebetrieb
- aus selbständiger Tätigkeit
Die Verpflichtung beginnt grundsätzlich mit Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011. Sie besteht nicht, wenn die Gewinneinkünfte weniger als 410,00 € betragen und im Übrigen nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielt werden.
Für beschränkt Einkommensteuerpflichtige ist die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung derzeit aus technischen Gründen noch nicht möglich, sodass diese ihre Steuererklärungen bis auf Weiteres nur in Papierform einreichen können.
Die elektronische Übermittlung kann über Elster erfolgen. In Elster sind die Online-Dienstleistungen der deutschen Finanzverwaltung gebündelt. Dort finden Sie auch die benötigten Steuerformulare.
Die Steuererklärungen sollten authentifiziert übermittelt werden. Das dazu erforderliche Softwarezertifikat erhalten Sie kostenlos nach einer Registrierung im ElsterOnline-Portal unter https://www.elster.de/eon_home.php.
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