Steuer: Einschränkung des Abzuges von Fremdkapitalzinsen
Der Verfassungsgerichtshof kann keine „besonderen Umstände" erkennen, die den Gesetzgeber von Verfassung wegen hindern, die Verfassung wegen hindern, die Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen bei Beteiligungserwerben im Konzern für die Zukunft wieder zu beseitigen.
Die Regelung verstößt nicht gegen den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz.
Mit Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Abzugsfähigkeit der Zinsen iZm der Fremdfinanzierung des Erwerbs von Kapitalanteilen iSd § 10 KStG ausgeschlossen, soweit die Anteile im Konzern oder von einem beherrschenden Gesellschafter erworben wurden. Mangels Übergangsbestimmung wendet die Finanzverwaltung die Bestimmung auch auf vor dem 2011 erworbene Anteile an.
In der Literatur wurde zum Teil die Ansicht vertreten, dass diese Regelung aufgrund eines Verstoßes gegen den Vertrauensschutz verfassungswidrig ist.
Verfassungsgerichtshof sieht keine Verfassungswidrigkeit
Der Verfassungsgerichtshof sieht nun in seinem Erkenntnis vom 29.02.2012, Geschäftszahl B 945/11 zusammen gefasst aus folgenden Gründen keine Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Zinsabzuges im Fall von Konzernerwerben:
Der Gesetzgeber kann in seinem rechtspolitischen Gestaltungsraum eine einmal geschaffene Rechtsposition auch zu Lasten des Betroffenen verändern. Nur unter besonderen Umständen muss den Betroffenen zur Vermeidung unsachlicher Ergebnisse die Gelegenheit gegeben werden, sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen.
Der Gesetzgeber ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht gehindert, die Abzugsfähigkeit der Fremdfinanzierungsaufwendungen bei Beteiligungserwerben für die Zukunft zur Gänze zurückzunehmen, sofern für diese Einschränkung sachliche Gründe ins Treffen geführt werden können.
Die Zielsetzung, unerwünschte, rein steuerlich motivierte Gestaltungen in Konzernen zu vermeiden, ist dabei grundsätzlich als sachliches Motiv für eine derartige Einschränkung anzusehen.
Selbst wenn die Abzugsfähigkeit der Zinsen die Entscheidung für einen Anteilserwerb beeinflusst hat, betrifft die Einschränkung (anders als beim Wegfall der steuerlichen Firmenwertabschreibung; VfSlg. 15.739/2000) Vorgänge innerhalb eines Konzerns. Dadurch wird die Bedeutung von Vermögensverschiebungen relativiert, da Anpassungsmöglichkeiten im Konzern bestehen.
KPMG-Kontakt:
Christoph Plott
E-Mail: cplott@kpmg.at
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