5. KSV1870 Kreditschutztagung im Zeichen des IRÄG2010
Wien, 16. November 2010 - Seit 1. Juli ist das Insolvenzrechtsänderungsgesetz, kurz IRÄG2010, in Österreich in Kraft. Wie sich die Novelle in der Praxis macht, diskutierten hochkarätige Vortragende am Montag, den 15. November, auf der 5. KSV1870 Kreditschutztagung in Wien. Rund 250 Gäste folgten der Einladung von KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejedlik und hörten die Ausführungen der Experten im Studio 44 der Österreichischen Lotterien.
Bereits 57 Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung wurden in den ersten drei Monaten seit das Insolvenzrechtsänderungsgesetz in Kraft ist eröffnet. „Innerhalb einer sehr straffen Frist von 90 Tagen soll eine positive Abstimmung über den Sanierungsplan herbeigeführt werden.
Entscheidend dabei ist, dass dieses Verfahren optimal vorbereitet wird und hier ist besonders der Unternehmer gefragt", so Dr. Alexander Klikovits, Leiter Team Unternehmensinsolvenz NÖ - Bgld. beim KSV1870, in seinem Vortrag. „Sollte das nicht so sein, gibt es die Möglichkeit, die Eigenverwaltung zu entziehen." Für Dr. Axel Reckenzaun, Partner in der Kanzlei Böhm, Reckenzaun & Partner, ist der Entzug der Eigenverwaltung ein geeignetes Korrektiv bei ungeordneter Finanzlage. Grundsätzlich wird das neue Verfahren gut angenommen, denn es macht für den Unternehmer durchaus einen Unterschied, ob er selber weiterhin die Waren bestellen kann, oder ob dies der Insolvenzverwalter im Rahmen eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung tut.
Etikettenschwindel oder Novum?
Alexander Klikovits warf in seinem Vortrag weiters die Frage auf, ob es sich bei dem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung um einen reinen Etikettenschwindel handle oder tatsächlich um ein Novum, denn im Prinzip sei dieses Verfahren mit einem Konkurs gleichzusetzen. Mit einer Reihe von Gesetzen sei in der Vergangenheit vergeblich versucht worden, in finanzielle Schieflage geratene Unternehmer dazuzubewegen früher die Insolvenz zu beantragen. „Mit der Sanierung ohne Eigenverwaltung ist nun dem Gesetzgeber ein absolutes Novum, ja geradezu ein Marketing-Gag, gelungen. Erste Erfahrungen belegen, dass es für den Unternehmer einen erheblichen Unterschied macht, ob ein Sanierungsverfahren oder ein Konkurs zur Diskussion steht. Denn dem Sanierungsverfahren haftet weit weniger das Stigma des Scheiterns an, als dem Konkurs."
Großer Bruder in Not
Trotz allem Für und Wider werden hierzulande mehr Unternehmen in Insolvenzverfahren gerettet als in allen anderen europäischen Rechtsordnungen - und das nicht erst seit der Novelle. Durch den Einsatz der Gläubigerschutzverbände sind in Österreich Insolvenzquoten von durchschnittlich rund zehn Prozent an der Tagesordnung. Anders die Lage in Deutschland, wo durchschnittliche Quoten zwischen drei und vier Prozent nur wenige Gläubiger dazu motivieren, ihre Forderungen überhaupt anzumelden. „Zwei Drittel aller Insolvenzfälle enden mit einer Quote von null Prozent. Daraus resultierten 2009 Forderungsverluste von 48,6 Mrd. Euro, wobei ungesicherte Gläubiger den Großteil des Schadens zu tragen haben", so Professor Dr. Hans Haarmeyer, Vorstandsvorsitzender der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV), die nach dem Vorbild des KSV1870 gegründet und vor wenigen Wochen der Öffentlichkeit präsentiert wurde. „Nur in 3 bis 5 Prozent aller Fälle kommt es in Deutschland überhaupt zu Sanierungen", so Haarmeyer, der strukturelle Änderungen bei den Gerichten und auf Ebene der Masseverwalter in Deutschland einfordert.
Fotogalerie sowie Videoclips über die Vorträge
Rückfragenhinweis:
Karin Stirner
Leiterin Unternehmenskommunikation
KSV1870 Holding AG
Wagenseilgasse 7, 1120 Wien
Telefon: 050 1870-8226
e-Mail: stirner.karin@ksv.at
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