Pleite statt goldene Lebensmitte
Wien, 27.01.2011 - 9.028 Menschen haben in Österreich 2010 erkannt, dass finanziell absolut nichts mehr geht. Sie sind in Privatkonkurs gegangen, d.h. es wurde vom Schuldner und vom Gericht ein Schuldenregulierungsverfahren auf den Weg gebracht. Im Durchschnitt sieht sich jeder Betroffene mit Schulden in der Höhe von rund EUR 133.000 konfrontiert. Besonders stark gefährdet sind Männer, Personen im Alter zwischen 30 und 50 sowie Städter. Im Vergleich zu 2009 ist die Zahl der Privatkonkurse aber nur um 0,2 Prozent gestiegen."Dieses geringe Plus ist eigentlich zu wenig, denn in Österreich sind bedeutend mehr Menschen reif für den Privatkonkurs als tatsächlich Verfahren eröffnet werden. Es wird versucht, das Stigma des Konkurses und die damit zusammenhängende gesellschaftliche Ächtung, so lange wie möglich hinauszuzögern. Im Ergebnis werden aber nur noch mehr Schulden angehäuft, obwohl schon lange Zeit vor Antragstellung klar ist, dass die Situation ausweglos ist", analysiert Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG. Wer aber in den Privatkonkurs geht, zahlt innerhalb von sieben Jahren zumindest zehn Prozent der offenen Forderungen an seine Gläubiger zurück, erlangt eine Restschuldbefreiung und startet damit in ein schuldenfreies Leben.
Männer und Städter stark betroffen
Überdurchschnittlich hoch sind mit 64 Prozent Männer und mit 68 Prozent Bewohner aus dem urbanen Raum betroffen. Zudem befinden sich 60 Prozent der „Konkursanten" in der Altersgruppe 30 bis 50. "Zwar ist die Verschuldung von Jugendlichen durch übermäßigen Konsum ein Thema, zumeist nehmen diese ihre Schulden über viele Jahre mit. Zwischen 30 und 50 werden dann Familien gegründet, Wohnräume sowie Mobilität beschafft und letztlich auch Scheidungen finanziert. Irgendwann bleibt für viele nur mehr der Privatkonkurs - sofern der Schuldner über ein Einkommen verfügt, um einen im Verfahren festgelegten Zahlungsplan erfüllen zu können", analysiert Dr. Hans-Georg Kantner. Ein weiterer Grund für den Privatkonkurs sind hohe Verbindlichkeiten, die aus gescheiterter Selbständigkeit stammen (34 %).
Privatkonkurs hat sich bewährt
Ein Fundament des seit 16 Jahre bestehenden Privatkonkursrechts ist, dass der Schuldner einen Teil der offenen Forderungen zurückbezahlen muss - zumindest zehn Prozent innerhalb von sieben Jahren. "Eine Aufweichung dieser Formel im Rahmen der geplanten Novelle wäre kontraproduktiv und das falsche Signal - sowohl an die Schuldner als auch an die Gläubiger. Schulden machen ist einfach, sich zu entschulden bedarf einiger Anstrengung, die aber auch Lerneffekte mit sich bringt", so der Insolvenzexperte Dr. Hans-Georg Kantner. Der KSV1870 fordert daher:
• Keine Aufweichung der Formel "10 Prozent auf sieben Jahre". Durch diesen verhältnismäßig langen Zeitraum ist aus Sicht des Gläubigerschutzes gewährleistet, dass dieses Verfahren von Schuldnern nicht leichtfertig in Gang gesetzt wird, sondern nur dann, wenn alle anderen Optionen, um sich aus eigener Kraft zu entschulden, erschöpft sind. Gleichzeitig wird "vorsätzlichem Schuldenmachen" ein Riegel vorgeschoben, weil eine Entschuldung nach heutiger Gesetzgebung aufwändig ist und einiger Entbehrung bedarf.
• Schlupfloch eliminieren: Schuldnern, die heute im Rahmen eines Abschöpfungsverfahrens 50 Prozent der offenen Forderungen in drei Jahren zurückbezahlen, wird gemäß der aktuellen Gesetzgebung die Restschuldbefreiung ermöglicht. Die Realität hat gezeigt, dass es die leistungsstarken Schuldner sind, die auf diese Weise vorzeitig und gegenüber anderen Insolvenzschuldnern eindeutig bevorzugt aus der Schuld entlassen werden. Dies, obwohl die Mittel vorhanden sein dürften, um vielleicht sogar innerhalb von sieben Jahren die gesamten Schulden abzutragen. Wir fordern daher die ersatzlose Streichung der Bestimmung im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovelle.
• Kreditinformationen verbessern: Die Reformkommission im Justizministerium diskutiert derzeit intensiv Forderungen der Sozialpolitik, die unter dem Titel "Senkung der Schuldenprobleme bei den Privaten" zusammengefasst werden können. Äußerst bedauernswert ist, dass die Themen Bonitätsprüfung und Kreditinformation vom Justizressort dabei völlig ausgeblendet werden. Denn der Trend der Judikatur hinsichtlich der Bonitätsprüfung von Privatpersonen ging in den vergangenen Jahren eher zu (noch) weniger, statt mehr Information. Dem leichtfertigen Umgang mit Geld wird hier Tür und Tor geöffnet, da Kreditverbindungen eingegangen werden, die vielfach über den Rückzahlungsmöglichkeiten der Betroffenen liegen.
Eröffnete Privatkonkurse in den Bundesländern 2010

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