Schneller zahlen - öffentliche Hand unter Druck
Lange angekündigt und viel diskutiert, doch seit Februar ist sie da: die EU-Richtlinie (2011/7/EU) zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Kernstück der neuen Regelung ist, dass öffentliche Einrichtungen ihre Rechnungen innerhalb von maximal 30 Tagen zu bezahlen haben. Kleiner Wermutstropfen: In Verträgen kann eine andere Frist (bis zu 60 Tage) fixiert werden, die „objektiv begründet" sein muss. Für Unternehmen gelten laut EU-Vorgabe 60 Tage. Die Frist kann ebenfalls vertraglich aufgeweicht werden, sofern dies „für den Gläubiger nicht grob nachteilig" ist.
„Die neue Regelung wird besonders für die öffentliche Hand ein Kraftakt", analysiert
Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH. Das schlechte Abschneiden öffentlicher Einrichtungen - wenn es darum geht, Unternehmen für bezogene Leistungen zeitgerecht zu entlohnen - dokumentiert der KSV1870 seit einigen Jahren. So belief sich im ersten Halbjahr 2010 die durchschnittliche Zahlungsdauer in Österreich auf 40 Tage, ein halbes Jahr vorher sogar auf 42 Tage. „Der Abstand zu den angepeilten 30 Tagen ist also kein Katzensprung und die öffentlichen Stellen täten gut daran, sich schon vor dem Inkrafttreten des nationalen Gesetzes auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen."
KSV1870 fordert rasche Umsetzung
Österreich hat zwei Jahre Zeit, um die EU-Richtlinie in Form eines Gesetzes umzusetzen. „Wir hoffen sehr, dass diese Zeitspanne nicht ausgereizt wird, sondern das Gesetz rasch Realität wird. Die unmittelbaren Folgen der Krise scheinen verdaut zu sein und nun gilt es, den Aufschwung zu unterstützen. Auch die öffentlichen Stellen sollten hier durch eine bessere Zahlungsmoral rasch unterstützend aktiv werden, zudem wäre es ein wichtiges Zeichen", appelliert Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG. „Schließlich kann nicht immer nur von den Unternehmen und den Steuerzahlern ein Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation gefordert werden."
Die Rute im Fenster
Zwar gilt der öffentliche Sektor nicht als der schnellste Zahler, zu einem Zahlungsausfall kommt es in der Regel aber nur selten. „Ob also die Auftragnehmer tatsächlich Sanktionen gegen säumige öffentliche Einrichtungen ergreifen, das wird die Zukunft zeigen", so Mag. Johannes Eibl. Bei Nicht-Einhaltung der von der EU vorgegebenen Fristen haben Gläubiger gegenüber Schuldnern die Möglichkeit, Verzugszinsen zu verrechnen und haben Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrags (als Entschädigung für die Betreibungskosten) von mindestens 40 Euro. „Viel wichtiger ist, dass durch diese Regelung ein Standard verankert wird, an dem es sich zu orientieren gilt", so Eibl weiters. Dies betrifft nicht nur den öffentlichen Bereich, sondern auch die Unternehmen, besonders im südlichen Europa - da die Staaten dieser Region traditionell eine schlechtere Zahlungsmoral aufweisen als die nördlichen EU-Länder. Die Unternehmen der beiden EU-Sorgenkinder Griechenland und Portugal wiesen 2010 etwa eine durchschnittliche Zahlungsdauer von 105 Tagen und 88 Tagen auf. Eine Verbesserung der Zahlungsmoral würde sich aber nicht nur in diesen Ländern positiv auswirken, sondern auch auf den grenzüberschreitenden Handel innerhalb des EU-Raums.
Rückfragenhinweis:
Karin Stirner
Leiterin Unternehmenskommunikation
KSV1870 Holding AG
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Telefon: 050 1870-8226
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