Domweber Baugesellschaft mbH, 7400 Oberwart

30.06.2010 Konkurseröffnung am LG Eisenstadt

über das Vermögen der Firma

Domweber Baugesellschaft mbH
Wiener Straße 1
7400 Oberwart

(vormals in 8280 Fürstenfeld, Burgauerstr. 21)

Die Konkurseröffnung erfolgte über eigenen Antrag des Unternehmens. Geschäftsführer ist Ing. Stefan Cooper. Das Stammkapital beträgt EUR 82.000,-- und ist zur Gänze einbezahlt. Alleinige Gesellschafterin ist die Cooper Bauholding GmbH.

Zur Masseverwalterin wurde RA Dr. Elisabeth Hrastnik, Oberwart, bestellt. Die Prüfungs- und Berichtstagsatzung findet am 09.08.2010 beim Landesgericht Eisenstadt statt. Das Konkursgericht hat die Anmeldefrist mit 26.07.2010 festgesetzt. Betroffen sind ca. 280 Gläubiger, die ihre Forderung über den KSV1870 anmelden können.

Bereits Anfang Mai 2010 musste der KSV1870 seine Mitglieder über einen außergerichtlichen Sanierungsversuch des Unternehmens informieren.

Das nunmehr insolvente Bauunternehmen besteht seit 1923 und wurde zunächst in der Rechtsform eines Einzelunternehmens geführt. Seit 1987 besteht die Rechtsform einer GmbH. Derzeit sind 74 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

Der Schuldenstand beträgt nach eigenen Angaben des Unternehmens 7,4 Mio. Damit handelt es sich - gemessen an den Passiva - um den bislang größten Insolvenzfall des Burgenlands im Jahr 2010. Die Aktiva betragen nominell EUR 4,9 Mio., wobei in dieser Summe auch die bislang nicht einbringlichen Forderungen aus dem Projekt I.S.T. mit EUR 2 Mio. enthalten sind.

Als Hauptinsolvenzursache gibt der Geschäftsführer erhebliche Probleme bei der Abwicklung eines Großauftrags bei der sog. „Eliteuniversität" (Projekt I.S.T. Laboratory Projekt Maria Gugging) mit einem Gesamtvolumen von EUR 3,4 Mio., da von Auftraggeberseite nur ein Bruchteil der Werklohnforderung bezahlt wurde.

Es ist geplant, das Unternehmen fortzuführen, um den Gläubigern in weiterer Folge einen Sanierungsplan anzubieten. Mit 01.07.2010 tritt das neue österreichische Insolvenzrecht in Kraft, welches insolventen Schuldnern ermöglicht, einen Sanierungsplan anstelle des bisherigen Zwangsausgleiches anzubieten. Dieses Insolvenzverfahren wurde noch nach altem Insolvenzrecht eröffnet, der zu erwartende Zahlungsvorschlag (Sanierungsplan) des Unternehmens wird jedoch nach dem 01.07.2010 eingebracht werden, sodass dieser den Regeln des neuen Insolvenzrechts folgen wird, welche im Vergleich zum alten Zwangsausgleichsrecht erleichterte Bedingungen für die Annahme von Sanierungsplänen vorsehen.

Der KSV1870 bietet allen Gläubigern an, Sie in diesem Fall zu vertreten.

Rückfragen
Dr. Alexander Klikovits
KSV1870 Insolvenzreferent
Telefon 050 1870-8336, e-Mail: klikovits.alexander@ksv.at


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