Allgemeine Geschäftsbedingungen der
KSV1870 Information GmbH

1. Unabhängig von der jeweiligen Übermittlungsart der Auskünfte und vom Zugang zu den Auskünften (schriftliche Übermittlung, Telekommunikation, Datenbankinformationstransfer, elektronische Speichermedien, etc) bestätigt der Anfragende mit dem Auftrag um Erteilung einer Auskunft ausdrücklich ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung von Daten im weitreichendsten Umfang nach dem Datenschutzgesetz (DSG) in der jeweils gültigen Fassung zu haben. Er verpflichtet sich im Sinne des DSG zur Verschwiegenheit hinsichtlich der übermittelten Daten sowie zur besonderen Sorgfalt mit dem Umgang derselben und übernimmt die Haftung dafür, dass auch seine Dienstnehmer und Erfüllungsgehilfen unter strenger Beachtung des DSG die übermittelten Daten verwenden.
Die Übermittlung der Auskunft erfolgt "streng vertraulich" zur ausschließlichen Information des Anfragenden, welcher ausdrücklich auf die Verwendung der Informationen und Daten als Beweis oder Bescheinigungsmittel, in welcher Form auch immer, verzichtet; ebenso verpflichtet sich der Anfragende auf jede Weitergabe von Informationen oder Teilen hievon an Dritte, sei es durch Mitteilung oder vorübergehende Einsichtnahme oder auf sonst irgendeine Art, zu verzichten und diese zu unterlassen. Erteilte Auskünfte verbleiben im alleinigen Eigentum der KSV1870 Information GmbH und sind über jederzeitiges, nicht weiter begründbares Verlangen sofort zurückzustellen.
Die KSV1870 Information GmbH ist nicht verpflichtet, Quellen der übermittelten Daten und Informationen bekannt zu geben.

2. Für den Fall der Inanspruchnahme der KSV1870 Information GmbH aus der Erteilung der Auskunft oder deren missbräuchlicher Verwendung verpflichtet sich der Auftraggeber, die KSV1870 Information GmbH schad- und klaglos zu halten.
Im Falle des Missbrauches der übermittelten Daten oder der Verletzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erlischt das Recht des Abonnenten auf Erteilung von Auskünften entschädigungslos bzw. ist die KSV1870 Information GmbH zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt.

3. Die Auskunft wird aufgrund der KSV1870 Information GmbH nach eigenem Ermessen durchgeführten Ermittlungen und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen in Datenbanken und Archiven erteilt. Aufgrund eines Auftrages werden Erhebungen über die angefragten Personen und Unternehmen durchgeführt. Die Auskunft enthält alle der KSV1870 Information GmbH bis zur Ausfertigung der Auskunft bekannten und für die Weitergabe bestimmten Informationen. In Kurzauskünften der KSV1870 Information GmbH wird z.B. mit dem Hinweis "Datum der letzten Überarbeitung: JJJJ-MM-TT" das Datum der letzten Vollrecherche übermittelt. Soweit Informationen nicht vollstreckbare Forderungen, sondern inkasso- sowie gerichtsanhängige Verfahren betreffen, kann nicht immer deren Ursache, Berechtigung oder Entwicklung geprüft werden. Diese Informationen gelten daher lediglich als Hinweis und sind in die Bonitätsbeurteilung ohne nähere Prüfung nicht einzubeziehen. Soweit gruppierte Firmen genannt werden, handelt es sich um Verknüpfungen des Unternehmens bzw. von Funktionsträgern; eine Bonitätsauswirkung auf das angefragte Unternehmen ohne nähere Prüfung oder Erklärung kann daraus nicht immer, keinesfalls lückenlos oder aktuell abgeleitet werden, derartige Hinweise dienen vor allem ergänzenden Informationsmöglichkeiten.

4. Sofern besondere Erhebungen beauftragt oder die Beantwortung besonderer Fragen begehrt wird, ist die KSV1870 Information GmbH berechtigt, den dadurch gesondert entstehenden Aufwand zu verrechnen.

5. Für "Spezialauskünfte", worunter besonders detaillierte, nicht unter ein Abonnement oder eine vereinbarte Kostenregelung fallende Ermittlungen und Berichte zu verstehen sind, erfolgt die Vergütung nicht nach dem Tarif, sondern nach einer Honorarvereinbarung im Einzelfall oder, wenn eine solche nicht getroffen wurde, nach Aufwand. Die Kosten der Erhebung von Daten der Grundbücher werden gesondert verrechnet.
Das Storno von Evidenzberichten ist kostenlos, lediglich wenn innerhalb von 6 Monaten Aufträge zur automatischen Bonitätskontrolle storniert werden und noch kein Bericht innerhalb dieses Zeitraumes erfolgt ist, wird eine Streichungsgebühr in Höhe von 10% des Preises eines Evidenzberichtes eingehoben.
Im übrigen gelten für die von der KSV1870 Information GmbH angebotenen Auskunftsarten die in den jeweiligen Preislisten, Prospekten und Geschäftsbriefen enthaltenen Angaben und Tarife.
Rechnungen über Abonnements, Einzelauskünfte, Auslandszuschläge und sonstige Aufwendungen sind mit Rechnungserhalt ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.

6. Die erteilten Aufträge werden von der KSV1870 Information GmbH in üblicher Sorgfalt ausgeführt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der, auf welche Art immer erteilten Auskunft sowie für die darin befindliche Beurteilung übernimmt die KSV1870 Information GmbH keine Haftung, ebenso wenig für jedwedes Verschulden derjenigen Personen, deren sich der KSV1870 Information GmbH zur Erfüllung des Auftrages bedient.

7. Die Auskunft wird nach dem für die Herstellung notwendigen Zeitaufwand ehestmöglich, jedenfalls innerhalb angemessener Frist erteilt. Wird ein bestimmter oder besonderer kürzerer Termin zur Erteilung der Auskunft gesetzt, so sind der KSV1870 Information GmbH die damit verbundenen gesonderten Auslagen zu vergüten. Soweit nichts abweichend vereinbart wurde, gelten die in der jeweils gültigen Tarifordnung festgehaltenen Lieferfristen.

8. Die Gültigkeit von Abonnements beträgt 1 Jahr ab Bestellung. Nicht ausgenutzte Auskunftsschecks werden innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf bei gleichzeitiger Bestellung eines zumindest gleichwertigen neuen Abonnements automatisch für die gesamte Laufzeit, ohne Aufzahlung eventuell zwischenzeitlich erfolgter Preiserhöhung, des neuen Abonnements verlängert.

9. Die Ausführung eines Auftrages kann ohne Angabe von Gründen durch die KSV1870 Information GmbH abgelehnt werden. In diesem Fall wird der Auftragsschein vergütet. Weiter gehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

10. Nebenabreden und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, so auch die Vereinbarung, vom Formerfordernis der Schriftform abgehen zu wollen. Mit dem Auftrag zur Erteilung einer Auskunft anerkennt der Anfragende unter Ausschluss; jedweder eigener Bedingungen die ausschließliche Wirksamkeit der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Erteilung von Auskünften unterliegt österreichischem Recht, als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart.

Gültig ab 30.06.2008

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