Allgemeine Geschäftsbedingungen der KSV1870 Information GmbH für Abfragen aus der Wirtschaftsdatenbank für BusinessLine, MemberLine und EasyLine
1. Die KSV1870 Information GmbH (KSV1870 Information) bietet dem Abfragenden über Datenfernübertragung den direkten Zugriff auf die in der Wirtschaftsdatenbank des KSV gespeicherten Daten an. Der Vertrag kommt unter Zugrundelegung der Preise laut jeweils gültiger und dem Abfragenden bekannter Preisliste sowie unter Anwendbarkeit ausschließlich dieser Geschäftsbedingungen zustande, wobei der Abfragende sein diesbezügliches Einverständnis durch Anklicken eines leeren Feldes dokumentiert und danach der Zugriff auf den Datenbestand ermöglicht wird.2. Die Wirtschaftsdatenbank der KSV1870 Information steht täglich von 0-24 Uhr - nicht jedoch während der Sicherungszeiten und bei wartungs- und systembedingten Abschaltungen - für Abfragen zur Verfügung. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird nicht gegeben, weshalb der Abfragende aus diesem Grund im Falle von Störungen in der Regel keine Erfüllungs-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche hat. Bei der BusinessLine ist der Abfragende jedoch nach einer das Ausmaß von 72 aufeinanderfolgenden Stunden übersteigenden und der KSV1870 Information zurechenbaren Störung berechtigt, eine Minderung der ihm verrechneten Pauschale aliquot im Ausmaß der Gesamtzeit der Störung zu verlangen.
3. Aus der Nutzung der Datenbank stehen dem Abfragenden - soweit gesetzlich zulässig - weder Gewährleistungs- noch Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche zu. Insbesondere werden allfällige Folgeschäden, die aus der Verwendung der Abfrageergebnisse entstehen können, nicht ersetzt. Die KSV1870 Information trifft bei Schadenersatzansprüchen grundsätzlich keine Haftung für leichte oder grobe Fahrlässigkeit, auch nicht für Handlungen seiner Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen. Bei Verbrauchergeschäften gilt der Haftungsausschluss nur für leichte Fahrlässigkeit.
4. Der Abfragende darf die erhaltenen Daten sowie die ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen, Ausdrucke oder sonstigen Darstellungen aus der Datenbank nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Eine Weitergabe der Daten oder Ausdrucke an Dritte in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form ist ausnahmslos nicht gestattet. Falls der Abfragende einem Konzern angehört, ist er nur mit Zustimmung der KSV1870 Information berechtigt, die ihm zufließenden Daten an andere Unternehmen des Konzerns weiterzugeben.
5. Der Abfragende erklärt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über die Datensicherheit, die Datenstation in technisch und - soweit möglich - kaufmännisch zumutbarem Umfang so auszustatten und zu benützen, dass ein unbefugter Zugriff zur Datenbank nicht möglich ist.
6. Die KSV1870 Information übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der abgefragten Daten und der in diesen enthaltenen Informationen sowie die Verfügbarkeit bestimmter Daten.
7. Der Abfragende wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auf die Wirtschaftsdatenbank der KSV1870 Information aufgrund des Datenschutzgesetzes (DSG) nur dann zugreifen darf, wenn dies zur Wahrung seiner überwiegenden berechtigten Interessen notwendig ist. Ein derartiges Interesse besteht etwa darin, dass sich der Abfragende vor allfälligen schwerwiegenden finanziellen Nachteilen schützen möchte (Gläubigerschutz), wie sie sich beispielsweise aus drohenden Zahlungsschwierigkeiten eines potentiellen Vertragspartners ergeben könnten. Dementsprechend sind Abfragen strengstens untersagt, die mit der Notwendigkeit der Wahrung überwiegender berechtigter Interessen nicht in Zusammenhang stehen. Die KSV1870 Information behält sich aus diesem Grund vor, bei Zugriffen auf die Wirtschaftsdatenbank bei den entsprechenden Anfragen im Detail das Vorliegen der Berechtigung des Abfragenden im Sinne des DSG zu überprüfen.
8. Der Abfragende verpflichtet sich, alle Handlungen zu unterlassen, die ihm oder Dritten die Nachahmung des Abfragesystems, des Aufbaues einer Datenbank oder der Formdarstellung einzelner Dokumente ermöglicht. Das gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit der KSV1870 Information.
9. Ein Abfragender, welcher Dienstnehmer beschäftigt, hat durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihn treffenden Verpflichtungen gemäß Punkt 4 (Datenweitergabe), Punkt 5 (Zugriffsschutz), Punkt 7 (berechtigte Datenabfrage) und Punkt 8 (Sicherung gegen Nachahmung) eingehalten werden. Die Erteilung entsprechender Weisungen oder der Abschluss entsprechender Vereinbarungen gegenüber bzw. mit den Dienstnehmern hat so zu erfolgen, dass sie jederzeit der KSV1870 Information nachgewiesen werden können. Die Einhaltung der betreffenden erteilten Weisungen bzw. der abgeschlossenen Vereinbarungen hat der Abfragende laufend zu kontrollieren. Im Anwendungsbereich des § 15 DSG ist auch das Datengeheimnis entsprechend zu überwachen.
10. Die KSV1870 Information ist berechtigt, vom Abfragenden eine Darstellung der von diesem getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Falls aufgrund der allein der KSV1870 Information zustehenden Beurteilung diese Maßnahmen nicht ausreichend sind, die Einhaltung der Bestimmungen des DSG zu gewährleisten, kann dieser Vertrag unbeschadet aller weiteren Ansprüche der KSV1870 Information mit sofortiger Wirkung aufgelöst bzw. die Abfragemöglichkeit umgehend unterbunden werden. Der KSV1870 Information ist es gestattet, zur Überprüfung der Einhaltung aller Pflichten durch den Abfragenden in Gegenwart des Abfragenden die Datenstation und die Behandlung der Daten zu besichtigen.
11. Das Vertragsverhältnis in der BusinessLine wird für mindestens 12 Monate abgeschlossen. Es kann vom Teilnehmer zum Ablauf des 12. Monates schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Der Postaufgabetag gilt als fristwahrend. Wird der Vertrag bis zum Ablauf des 12. Monates nicht aufgekündigt, so wird er auf unbestimmte Zeit verlängert und kann sodann unter Einhaltung der Monatsfrist jeweils zum Ende eines Quartals in der beschriebenen Weise aufgekündigt werden. Die KSV1870 Information ist über Punkt 10 hinausgehend auch dann berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen (BusinessLine) bzw. die Abfragemöglichkeit umgehend zu unterbinden (Member- und EasyLine), wenn der Abfragende eine wesentliche vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung verletzt. Der Abfragende haftet für alle der KSV1870 Information oder Dritten entstehenden Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen ergeben.
12. Für zusätzliche Einschulungen und Serviceleistungen, die direkt beim Abfragenden durchgeführt werden, wird im Bedarfsfall eine Weggebühr in Rechnung gestellt. Die Tarife der Abfrage sind der Beilage zu entnehmen. Eine Abänderung derselben wird dem Abfragenden vor ihrem Wirksamwerden zur Kenntnis gebracht.
13. Rechnungen sind bei Erhalt zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall hat der Säumige 8% pro anno Zinsen über dem Basiszinssatz sowie Mahnspesen zu ersetzen. Die KSV1870 Information ist zu regelmäßigen Erhöhungen der von ihm verrechneten Preise berechtigt, wobei die Erhöhung mit Bekanntgabe derselben wirksam wird und mit einer Vorlauffrist zur Bekanntgabe vorgesehen wird.
14. Bei Unternehmern im Sinne des KSchG ist Erfüllungsort der Sitz der KSV1870 Information in 1120 Wien und wird für Streitigkeiten in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden und für 1010 Wien zuständigen Gerichtes vereinbart. Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, von welchem Formerfordernis ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden darf. Eine allfällig unwirksame Vertragsbestimmung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen und wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen am nächsten kommt. Die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KSV1870 Information sind ebenfalls Vertragsbestandteil.
Gültig ab 30.06.2008
- AGB für Abfragen aus der KSV-Wirtschaftsdatenbank
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PDF, 723KB)






