KSV-Produktnews 10. April 2008 Online-Ansicht |
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wann braucht man vor Gericht einen Rechtsanwalt?
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![]() In Österreich unterscheidet man zwischen absoluter und relativer Anwaltspflicht. |
Wenn der Gang zu Gericht zwecks Betreibung einer offenen Forderung unvermeidlich geworden ist, stellt sich oftmals die Frage, brauche ich wirklich einen Rechtsanwalt oder kann ich im Zivilprozess selbst tätig werden?
In Österreich unterscheidet man zwischen absoluter und relativer Anwaltspflicht. Absolute Anwaltspflicht Im Verfahren vor einem Zivilgericht muss eine Partei durch einen Anwalt vertreten sein:
Relative Anwaltspflicht Die Partei kann selbst vor Gericht handeln. Wenn eine Vertretung vor Gericht gewünscht ist, dann ist dies nur durch einen Anwalt und nicht durch einen anderen Bevollmächtigten möglich:
Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte liegt zum Beispiel vor bei:
Keine Anwaltspflicht
Ein Bevollmächtigter muss selbst prozess- und verhandlungsfähig sein, und dem Gericht seine Prozessvollmacht bei der ersten von ihm vorgenommenen Prozesshandlung urkundlich nachweisen. Die Vollmacht erlischt bei Widerruf/ Kündigung oder durch Tod, Konkurs oder Verlust der Geschäftsfähigkeit des Bevollmächtigten. Wir empfehlen für gerichtliche Betreibungen, unabhängig vom Streitwert, immer die Erfahrung und das Fachwissen eines Rechtsanwaltes zu nutzen. Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lässt sich oftmals auch das Kostenrisiko reduzieren. Weitere Tipps für Sie auf www.ksv.at. |
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Freundliche Grüße ![]() Mag. Johannes Eibl K S V Leiter Vertrieb / Marketing |
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