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Ab November ist Ihr Geld europaweit schneller am Konto.
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auf Basis der SEPA-Regelung tritt das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) am 1. November in Kraft.
Wesentliche Neuerungen für Bankkunden bei Überweisungen
- Elektronische Zahlungsaufträge müssen innerhalb Österreichs und der EU schon am nächsten Geschäftstag am Empfängerkonto gutgeschrieben sein.
- Bis 1.1.2012 können Banken mit ihren Kunden eine Frist von max. drei Tagen für die Überweisungsdauer vereinbaren.
- Überweisungen in Papierform dürfen grundsätzlich einen Tag länger dauern.
- Banken sind zu einer taggleichen Wertstellung bei Gutschriften in Euro verpflichtet.
Was ändert sich bei Lastschriften und Einzugsermächtigungen?
- Es besteht nun die Möglichkeit, autorisierte aber fehlerhafte Abbuchungen innerhalb von 8 Wochen (bisher 6 Wochen) zu widerrufen, unautorisierte Abbuchungen sogar bis zu 13 Monaten.
- Bei Bankkunden, die keine Verbraucher sind, kann diese Frist mittels Vereinbarung (AGB) abgeändert, somit auch gekürzt werden.
- § 45 (4) stellt klar, dass das Verhältnis zwischen Zahler und Zahlungsempfänger durch das Recht auf Rückerstattung unberührt bleibt.
Das heißt der Zahler wird nicht seiner Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Zahlungsempfänger enthoben.
Neue Haftungsbestimmungen bei Missbrauch (z.B. bei Diebstahl) von Bankkarten
- Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Missbrauch haftet der Karteninhaber für den Ersatz des gesamten Schadens.
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf max. EUR 150,00 beschränkt.
Das Gesetz gilt sowohl für Verbraucher als auch für Firmen (Bankkunden)
- Ausnahmen für Verbraucher sind in den jeweiligen Gesetzesstellen extra definiert.
- Allerdings gilt für etliche Bestimmungen, dass Banken mit Firmenkunden anderslautende Vereinbarungen (AGB) treffen können (siehe z.B. die Einspruchsfrist bei Lastschriften).
Einige Begriffsbestimmungen
- Zahlungsdienste: u.a. Girokonten, Debitkarten, Kreditkarten, Electronic Banking, sämtliche Überweisungen, Kartenzahlungen, Lastschriften, Barein- und Barauszahlungen von Zahlungskonten
- Verbraucher: natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt
- beteiligte Länder: EU-Länder, Liechtenstein, Norwegen und Island (EWR-Länder)
Weitere Tipps für Sie auf www.ksv.at.
Freundliche Grüße

Mag. Johannes Eibl
Geschäftsführer
KSV1870 Forderungsmanagement GmbH
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