KSV-Produktnews
 20. Mai 2009
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  AGBs sollen grundsätzlich Bestandteil von Geschäftsabschlüssen und Verträgen sein. Dieser einheitliche Vertragstext soll den Abschluss erleichtern.

Was müssen Sie bei Geschäftsabschluss mit Ihrem Kunden beachten?
AGBs müssen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Vertragspartner bekannt sein. Dieser muss zumindest die Möglichkeit haben, vom Inhalt der AGBs Kenntnis zu nehmen. Der Geschäftsabschluss muss sozusagen im Bewusstsein der AGBs erfolgen.

Gewerbetreibende sind daher gemäß § 73 Absatz 1 Gewerbeordnung zum Aushang der AGBs verpflichtet.

Im Idealfall werden die AGBs bei Geschäftsabschluss durch Unterschrift des Kunden anerkannt, z.B. auf der Auftragsbestätigung oder dem Bestellschein.

Bei telefonischen und persönlichen Geschäftsabschlüssen muss darauf hingewiesen werden, wo eine Einsichtnahme in die AGBs möglich ist.

Achtung!
Falsch, aber leider im Geschäftsleben üblich, sind AGBs oder sonstige Klauseln, die erst auf der Rückseite der Rechnung abgedruckt werden. Wird der Kunde erst mit der Rechnung von den AGBs in Kenntnis gesetzt, haben die AGBs (z.B. Eigentumsvorbehalt, Verzugszinsen, etc.) keine Geltung, da diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Vertragspartner bekannt sein müssen.

Ausnahme sind sogenannte Fakturenklauseln, die den Kunden nachträglich begünstigen, z.B. längeres Zahlungsziel oder Skonto.

Unsere Empfehlung
Grundsätzlich empfehlen wir die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch einen Rechtsanwalt. Dieser kann die AGBs genau auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens und die Branche anpassen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die regelmäßige Überprüfung der AGBs durch einen Rechtsanwalt, da sich auch auf gesetzlicher Ebene immer wieder Neuerungen ergeben.

Unser Service für Mitglieder
Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des Gutscheinbuches einen kostenfreien Beratungstermin bei einem unserer Verbandsanwälte in Anspruch zu nehmen.

Die genauen Termine finden Sie auf unserer Homepage www.ksv.at.


Freundliche Grüße


Mag. Johannes Eibl
Geschäftsführer
KSV1870 Forderungsmanagement GmbH
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Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber, Herausgeber: KSV1870 Holding AG, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7. Alleingesellschafter der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH und der KSV1870 Information GmbH. Vorstand: Johannes Nejedlik, Karl Jagsch. Aufsichtsrat: Dr. Heinz Zinner, Mag. Dr. Reinhold Süssenbacher, Dr. Josef Mayböck. Alleingesellschafter: Kreditschutzverband von 1870.
Das Impressum finden Sie auf unserer Website www.ksv.at

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