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1. Februar 2011
[Inkasso]

Barauslagen in gerichtlichen Betreibungsfällen

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seit 1. Jänner 2011 gelten neue Gebühren für die gerichtliche Betreibung von Forderungen. Gemäß Budgetbegleitgesetz 2011 wurde mit Bundesgesetzblatt vom 30.12.2010 eine Änderung der Gerichtsgebühren für Klagen und Exekutionen verordnet. Diese richtet sich nach der Höhe der offenen Forderung. Zu den Beträgen ist keine MwSt. hinzuzurechnen, da es sich um behördliche Abgaben handelt.

Offene Forderung an Kapital exkl. Zinsen und Mahnkosten bis (in EUR) Pauschalgebühr für Klage (in EUR)

Pauschalgebühr für Exekution (in EUR)

Barauslagen gesamt (in EUR)

150

20

28

48

300

39

47

86

700

55

52

107

2.000

92

67

159

3.500

148

85

233

7.000

271

105

376

35.000

641

146

787

70.000

1.258

174

1.432

140.000

2.518

335

2.853

210.000

3.778

496

4.274


Die Pauschalgebühr stellt eine gesetzlich vorgeschriebene Barauslage dar, die seitens des Gerichts mit dem Einlangen der Klage bzw. des Exekutionsantrages vom Konto des jeweiligen Anwalts abgebucht wird. Für den Fall des Prozessgewinns ist der Schuldner verpflichtet, die von Ihnen bevorschussten Barauslagen wie auch die Anwaltskosten zu ersetzen.

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Freundliche Grüße


Mag. Johannes Eibl
Geschäftsführer
KSV1870 Forderungsmanagement GmbH


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