Sorgenkind Italien: Unternehmen zahlen schleppend

Paolo Branchicella

Eine lange Zahlungsdauer ist besonders in Italien keine Seltenheit. Aber warum ist das so? Und warum macht es Sinn, bei Problemen einen Anwalt vor Ort einzuschalten?

Illustration von einer Vogelperspektive auf Strand, Sonnenschirmen und Schwimmreifen



Italien ist ein Land mit vielen Vorzügen - die Kultur, das fabelhafte Essen und das „dolce vita“. Was leider nicht dazu zählt: eine gute Zahlungsmoral. Denn nicht alle Geschäftsleute nehmen es mit dem pünktlichen Bezahlen von Rechnungen immer so genau. Die alljährliche KSV1870 Umfrage zum Zahlungsverhalten verrät, dass es im Land von Pasta und Pizza durchschnittlich 85 Tage dauert bis Rechnungen von Unternehmen beglichen werden. Bei einem Zahlungsziel von ohnehin bereits 50 Tagen – nur Griechenland kann das noch toppen – zahlen italienische Firmen im Durchschnitt bis zu 35 Tage später als vereinbart. Aber warum weist Italien die mit Abstand längste Zahlungsdauer Europas auf?

Zahlungsmoral im Keller
Italienische Unternehmen hatten schon immer einen höheren Zahlungsverzug als Firmen aus anderen europäischen Ländern – das ist grundsätzlich nichts Neues. Seit der vergangenen Weltwirtschaftskrise hat sich die Situation zum Teil aber noch verschlechtert. Ein Grund dafür ist die hohe Arbeitslosigkeit – insbesondere die massive Jugendarbeitslosigkeit hat Spuren in der italienischen Wirtschaft hinterlassen. Auch Investitionen sind rückläufig und Unternehmen müssen immer häufiger um Bankkredite ansuchen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. In Verbindung mit der seit rund 20 Jahren instabilen Situation in der italienischen Politik würde eine neue Wirtschaftskrise, wie es sie vor Jahren bereits gegeben hat, zu einer noch restriktiveren Kreditvergabe führen, von der insbesondere der südliche Teil des Landes extrem betroffen wäre. Die Folge: Die Zahlungsmoral von italienischen Firmen würde sich weiter verschlechtern.
 
Internationales Inkasso: Probleme mit italienischen Kunden? Anwalt einschalten!
Für österreichische Unternehmen bedeutet das: Ist eine Forderung in Italien nicht einbringlich zu machen, empfiehlt es sich, einen Anwalt vor Ort einzuschalten. Warum? Um eine Klage (sogenannter Zahlungsbefehl) in Italien einbringen und eine eventuelle Zahlungsvollstreckung (Exekution) durchführen zu können, bedarf es eines Anwaltes vor Ort - also im Land des Schuldners. Denn es ist immer das Gericht vor Ort, das den säumigen Zahler anweist, innerhalb einer bestimmten Frist die noch ausstehende Forderung zu bezahlen. Geschieht das nicht, kann rasch eine Zwangsvollstreckung eingeleitet und gepfändet werden. Würde die Klage über Österreich laufen, bedeutet das zwei Anwälte, zwei Verfahren und damit verbunden höhere Kosten.
 
Keine Empfehlung: Verhandlungen in Österreich
Auch wenn es zumeist deutlich länger dauert, ist es natürlich möglich, in Österreich zu verhandeln. In so einem Fall bringt dann der Anwalt hierzulande die Klage ein. Aber: Eine Exekution kann trotzdem nur im Land des Schuldners beantragt werden. Zudem ist darauf zu achten, dass ein europäischer Vollstreckungstitel erwirkt wird, sonst kann die Exekution im Ausland nicht durchgeführt werden. Insgesamt dauert dieser Prozess nicht nur länger, sondern ist auch deutlich kostenintensiver. Zusätzlich muss bereits bei Vertragsabschluss – etwa mithilfe einer Klausel – vermerkt werden, dass der Gerichtsstand in Österreich ist. Hinweise in den AGB oder auf Rechnungen reichen dabei nicht aus. 
 
Wie komme ich zu einem vertrauenswürdigen Anwalt im Ausland?
Der KSV1870 hat auch im internationalen Forderungsmanagement ein weitverzweigtes Netzwerk, wobei die Partneranwälte sehr sorgfältig ausgewählt wurden. Wir unterstützen nicht nur bei der außergerichtlichen Betreibung von Forderungen im Ausland, sondern auch bei der gerichtlichen Betreibung, etwa indem wir Anwälte empfehlen.