COVID-19: KSV1870 Business Continuity Management Maßnahmen

Die Situation im Zusammenhang mit COVID-19 hat in der KSV1870 Gruppe zur Aktivierung der im Rahmen des bestehenden Business Continuity Managements vorgesehenen Maßnahmen geführt.

Die KSV1870 Gruppe ist seit jeher der Sicherheit und Gesundheit von Mitgliedern, Kunden und Mitarbeitern verpflichtet. Daher wird COVID-19 als Bedrohung sehr ernst genommen. Durch die umfangreichen Vorbereitungen konnten folgende Maßnahmen (in nicht abschließender Aufzählung) rechtzeitig und umfangreich aktiviert werden:

  • Dort, wo fachlich und rechtlich eine Möglichkeit besteht, Homeoffice zu nutzen, wurden die Möglichkeiten von teleworking sukzessive aktiv gesetzt.
  • Dienstreisen wurden streng reglementiert und in Risikogebiete verboten
  • Interne und externe Schulungen und Veranstaltungen wurden abgesagt
  • Entsprechende Hygienemaßnahmen und Verhaltensanweisungen wurden in Kraft gesetzt
  • Maßnahmen in Fällen von Quarantäne und Verdachtsfällen im familiären Umfeld.

Die KSV1870 Gruppe beachtet streng die Anweisung der österreichischen Bundesregierung und der einzelnen Fachministerien.

Zur möglichst unterbrechungsfreien Erbringung bankspezifischer Dienstleistungen (KonsumentenKreditEvidenz) hat die KSV1870 Gruppe nicht nur die IT Infrastruktur redundant ausgelegt, sondern auch aktuell an zwei Standorten Fachpersonal stationiert, sodass selbst im Fall einer Quarantäne die Dienstleistung weiter erbracht werden kann.

Die KSV1870 Gruppe ist sich ihrer Verantwortung, die sie gegenüber Mitarbeitern, Mitgliedern, Kunden und der Öffentlichkeit haben, sehr bewusst. Mit den getroffenen Vorkehrungsmaßnahmen können die  Leistungen ohne Unterbrechungen und wesentliche Einschränkungen erbracht werden.