Insolvenzstatistik 1. Halbjahr 2018 final

Wien, 04.07.2018

Licht und Schatten: wenig Unternehmensinsolvenzen, aber viele Dienstnehmer betroffen
1. HJ 2018: Passiva aufgrund von Großinsolvenzen gestiegen

Unternehmensinsolvenzen 1. Halbjahr 2018 im Detail.

Im ersten Halbjahr wurden in Österreich 2.584 Unternehmen insolvent. Das entspricht einem geringfügigen Zuwachs von ca. 0,4 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2017. Bei den eröffneten Insolvenzverfahren gab es mit einem Minus von 0,4 % so gut wie keine Änderung, während die mangels Vermögens nicht eröffneten Verfahren um 1,5 % auf 1.059 angestiegen sind. Aber: Von den eröffneten Insolvenzfällen waren nun 9.200 Dienstnehmer betroffen, das entspricht einem Plus von fast 28 %. Auch die Passiva sind um ca. 36 % auf EUR 908 Mio. gestiegen.
 

(c) KSV1870

Auf den ersten Blick zeichnen die Zahlen ein sonniges Bild, nämlich eine nur minimale Veränderung der Fälle auf niedrigstem Niveau. Die Probleme spielen sich anderswo ab: Es ist die massive Steigerung bei den von Insolvenzen betroffenen Dienstnehmern und die unberichtigten Forderungen, die das Insolvenzgeschehen kennzeichnen. Dieses Plus resultiert aus einigen Großfällen, die im ersten Quartal eröffnet wurden.


 

Der künstlich erzeugte Tsunami: Schuldenregulierungen stark im Plus
1. HJ 2018: Großer Nachholbedarf bei Privatkonkursen

Privatkonkurse 1. Halbjahr 2018 im Detail.

Im ersten Halbjahr wurden 5.469 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Das entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vergleichszeitraum 2017 von fast 84 %. Die Verbindlichkeiten dieser Schuldner betrugen in Summe EUR 1.072 Mio. - das ist ein Zuwachs von 214 % oder praktisch eine Verdreifachung gegenüber 2017.
 

(c) KSV1870

Diese Zahlen verwundern heute niemanden. Sie wurden der Größenordnung nach vorhergesagt und haben eine klar festzumachende Ursache: Im Jänner 2017 gab die damalige österreichische Bundesregierung bekannt, das Schuldenregulierungsverfahren von 7 auf 3 Jahre zu verkürzen und jedwede Mindestquote (und sei es auch nur ein Zielwert, wie die 10 % des damals geltenden Rechts) abzuschaffen. Da darf es nicht verwundern, dass Schuldner ihre Anträge so lange zurückhielten bis das neue Recht (IRÄG 2017) mit 1. November 2017 in Kraft trat. Entsprechend fielen im Jahr 2017 die Zahlen dramatisch ab und stiegen ab Inkrafttreten deutlich an. Das jetzige Plus ist also künstlich herbeigeführt.