KSV1870 Kreditschutztagung: SOS - Wer rettet die Banken?


Am 14. Oktober lud der KSV1870 zur Kreditschutztagung, um das Thema Bankeninsolvenzrecht mit renommierten Experten zu diskutieren. Mehr als 200 Gäste aus der Wirtschaft folgten der Einladung des KSV1870 Vorstands und kamen ins Studio 44 der Österreichischen Lotterien. Ronald Barazon moderierte in gewohnt eloquenter Weise den Vortragsreigen und die angeschlossene Podiumsdiskussion.

„Ist eine Bank insolvent, dann darf sie nicht automatisch Anspruch auf Rettung haben. Sinnvoller ist es, die maroden Teile zu liquidieren und gewinnbringende weiterzuführen. Dies immer unter der Grundbedingung, dass in erster Linie die Aktionäre, und nicht die Steuerzahler für die Verbindlichkeiten aufzukommen haben", so der KSV1870 Vorstand Johannes Nejedlik bei seiner Eröffnungsrede.

Der KSV1870 Insolvenzexperte Dr. Hans-Georg Kantner verwies in seinem Vortrag darauf, dass nach geltendem Insolvenzrecht eine Bank zwar in Konkurs gehen, aber nicht saniert werden könne. Sie müsse nach bestehender Rechtslage liquidiert werden und verliere ihre Konzession. „Ist eine Bank also nicht fortführbar, dann ist es derzeit auch nicht möglich, Teile herauszulösen und zu verkaufen." Seiner Meinung nach sollten Banken im Ernstfall nicht gerettet, sondern neu strukturiert werden. Das habe, vor allem im Hinblick auf die Rekapitalisierung, sehr rasch und effektiv zu geschehen. Weder Überregulierung, noch Verstaatlichung seien hingegen zielführend.

Eine Rettung für jedes Institut um jeden Preis ist für Dr. Thomas Uher, Vorstandsdirektor der Erste Bank, ebenfalls ein falscher Ansatz. „Wer das falsche Geschäftsmodell hat, soll den Markt verlassen können, so wie das auch in anderen Branchen vorgesehen ist." Dies habe jedoch unter fairen Bedingungen zu geschehen. Univ.-Prof. MMag. Dr. Gottfried Haber von der Donau-Universität Krems hob die Wichtigkeit der Prävention hervor: „Ein wirksames Bankeninsolvenzrecht ist eines, das Insolvenzen verhindert." In dieselbe Kerbe schlug auch Mag. Helmut Ettl, Vorstandsmitglied der Finanzmarktaufsicht, der über das Bankeninterventions- und Restrukturierungsgesetz (BIRG) referierte. Er hob besonders die Wichtigkeit von Sanierungs- und Abwicklungsplänen hervor, die festlegen, was an Vermögen abgegeben und wie die operative Abwicklung einer Banken ermöglicht werden kann.

Das Phänomen Bankeninsolvenz ist in Österreich nicht neu. In der Vergangenheit war das Land mehrfach von solchen Pleiten betroffen. Ein prominenter Fall etwa ist die Insolvenz der Riegerbank vor 15 Jahren. Den Schaden hatten rund 1.000 Betroffene - davon mehr als 900 Privatpersonen - mit Forderungen von ca. 100 Mio. Euro. Auch die Insolvenz der Grazer Bank für Handel und Industrie (BHI) sorgte für Aufregung, nachdem sie praktisch über Nacht ihre Pforten schloss. Andere prominente Fälle sind das Bankhaus Rössler, die Diskont Bank oder auch die Trigon Bank.