Die KSV1870 Insolvenzanalyse zum I. Quartal 2013 zeigt:

Bei den Unternehmenspleiten ist Durchatmen angesagt, die Privatkonkurse sind stark rückläufig.

Hier geht's zu den finalen Zahlen:

Wien, 21.3.2013

UNTERNEHMENSINSOLVENZEN 

Die Zahl der insolventen Unternehmen nahm gegenüber dem 1. Quartal 2012 um knapp 9 % ab: 1.465 Unternehmen oder 23 Unternehmen pro Gerichtstag wurden 2013 im 1. Quartal gezählt. 864 eröffnete Verfahren entsprechen einem Rückgang von ca. 13 %. Auch die Insolvenzverbindlichkeiten gingen zurück, allerdings in geringerem Umfang als die Fälle. Das Resultat ist eine um ca. 10 % höhere durchschnittliche Schuldsumme pro Fall: EUR 538.000,-.

Auch die Anzahl der betroffenen Dienstnehmer ist mit 6.400 Personen um 23 % gestiegen. Die mangels Vermögens nicht eröffneten Verfahren sind mit 601 Fällen nur geringfügig gesunken.

Unternehmensinsolvenzen I. Quartal 2013

2013 2012 Veränderung
Eröffnete Insolvenzen 864 998 - 13,4 %
Nichteröffnete Insolvenzverfahren (mangels kostendeckenden Vermögens) 601 610 - 1,5 %
Gesamtinsolvenzen 1.465 1.608 - 8,9 %
Geschätzte Insolvenzverbindlichkeiten in EUR 465 Mio. 486 Mio. - 4,3 %

Sanierungsfall:
Die Sanierungen erlebten nach Inkrafttreten des IRÄG 2010 (InsolvenzrechtsänderungsG) einen kleinen „Höhenflug", beinahe eine Sanierungseuphorie. Mittlerweile gehen sowohl die eigenverwalteten Sanierungen (- 10 %) als auch jene ohne Eigenverwaltung (- 20 %) zurück. Auch im Hinblick auf den eingangs erwähnten allgemeinen Rückgang im 1. Quartal ist dieses Gesamtminus der Sanierungsverfahren von 18 % gegenüber 2012 beachtlich.

Bankeninsolvenzen:
Seit 2008 ist allen Politikern in Europa klar, dass ein modernes und leistungsfähiges Bankeninsolvenzrecht nottut. Dies deshalb, weil Banken keine gewöhnlichen Unternehmen sind, sondern vielfach die Aufgabe einer unverzichtbaren Infrastruktureinrichtung für Wirtschaft und Private erfüllen. Seit 2 Jahren nun wird der Ruf nach diesem Rechtsinstitut immer drängender, und allem voran der Wunsch, dass Bankensanierungen nicht notwendigerweise auf dem Rücken der Allgemeinheit abgeführt werden sollen, sondern, dass die betroffenen Gläubiger einen Sanierungsbeitrag zu leisten haben.

Den vollständigen Kommentar sowie die Detailzahlen finden Sie im nachstehenden Download zur Verfügung gestellt.

 

PRIVATKONKURSE

Deutlicher Rückgang der Privatinsolvenzverfahren im 1. Quartal 2013 auf 2.252 Personen in ganz Österreich, das sind fast 12 % weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. Ihre Verbindlichkeiten betrugen in Summe EUR 210 Mio., was einem Rückgang von fast 28 % entspricht.

Privatkonkurs I. Quartal 2013

2013 2012 Veränderung
Eröffnete Schuldenregulierungsverfahren 2.252 2.549 - 11,7 %
Geschätzte Insolvenzverbindlichkeiten 210 Mio. 290 Mio. - 27,6 %

Es gibt drei Millionen Menschen in Österreich, die finanzielle Verpflichtungen haben. Nach Einschätzung des KSV1870 sind 150.000 davon als materiell insolvent zu bezeichnen.

Der Gesetzgeber erwartet von all diesen 150.000 Menschen, dass sie sich selbst „stellen", also selbst unmittelbar nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Konkursantrag bei Gericht einbringen. Dies bringt mit sich, dass man die Zahlungsunfähigkeit öffentlich eingestehen muss, denn die Gerichtsbeschlüsse dazu werden veröffentlicht (www.edikte.justiz.gv.at). Dies dient dazu, dass alle Gläubiger sich rasch bei Gericht melden können, um ihre Forderungen geltend zu machen. Wer das verabsäumt, kann nach österreichischem Privatinsolvenzrecht leicht sein Recht auf Zahlung verlieren.

Rechtsentwicklung:
Im Rahmen der nun schon seit 2007 laufenden Gespräche zum Thema Weiterentwicklung des Privatkonkursrechtes ist nun nicht mehr klar, ob sich die Sozialpolitik diesem Anspannungsgrundsatz noch verpflichtet fühlt. Oder ob sie nicht viel eher der Meinung anhängt, dass Insolvenzprobleme am besten durch eine rasche Entlassung der Schuldner aus der Verpflichtung gelöst werden sollen, und zwar unabhängig davon, ob diese Schuldner etwas geleistet haben oder leisten hätten können. Im Rahmen dieser Diskussion wird gerne übersehen, dass ein Leben am Existenzminimum unangenehm sein mag, aber daran kein Weg vorbeiführt, wenn Schulden abgetragen werden müssen.

Derzeit steht der Dialog zwischen der Kreditwirtschaft einerseits und der Sozialpolitik anderseits still; eine Novelle noch in dieser Legislaturperiode wird auch aus Termingründen immer unwahrscheinlicher.

Für den Inhalt verantwortlich:
Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter KSV1870 Insolvenz