KSV1870 SmartBonus

Keine Vertretungsgebühr bis EUR 3.000,-

Von der Insolvenz eines Geschäftspartners betroffen zu sein, ist immer unangenehm.

Womit wir Sie in dieser Situation unterstützen können:

  • Professioneller Vertretung Ihrer Forderung bei Gericht
  • Modernem OnlineService mit elektronischem Akt
  • Attraktiven Konditionen

Mit dem KSV1870 SmartBonus für Unternehmensinsolvenzen werden bei Forderungsanmeldung bis EUR 3.000,- keine Vertretungskosten verrechnet.

Der KSV1870 SmartBonus bezieht sich auf Unternehmensinsolvenzen in Österreich und gilt nur für Forderungen aus Lieferung und Leistung, nicht aber für Gelddarlehen aller Art (Anleihen, Crowdfunding etc). Pro Verfahren kann er nur einmal in Anspruch genommen werden. Für die Berechnung der Forderungshöhe werden Einzelforderungen gegen einen Schuldner zusammengerechnet. Die Gerichtsgebühren werden in Rechnung gestellt. Im Bereich der Privatinsolvenzen stehen den Mitgliedern in gewohnter Weise unsere Mitgliedergutscheine zur Verfügung.
Lesen Sie mehr zu unseren Services der Insolvenzvertretung.

Mitglieder profitieren zusätzlich durch Mitgliedergutscheine für Forderungen über EUR 3.000,- sowie für Privatinsolvenzen.