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„Concordato Preventivo“, „Fallimento“, „Liquidazione“: Was macht in Italien Sinn?


Ein Unternehmen in Italien kann den Betrieb nicht mehr aufrechterhalten. Welche Probleme entstehen dadurch für Kunden aus Österreich?

Das größte Problem sind natürlich die offenen Forderungen, die auch Auswirkungen auf die eigenen Finanzen haben. Zuletzt ist die Zahl an Betroffenen deutlich gestiegen. Immer mehr heimische Gläubiger sind von „Liquidazione“ (Liquidation), „Concordato Preventivo“ (gerichtlicher Zwangsausgleich) oder „Fallimento“ (Konkurs) italienischer Betriebe betroffen.

Wo liegen die Unterschiede zwischen den Verfahrensarten? Und welche Variante ist für den Gläubiger besser?
Bei einer „Liquidazione“ geht das Unternehmen nicht in die Insolvenz, sondern es wird der Status der Schuldnerfirma beschrieben, die ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat. Möchte man seine Forderungen durchsetzen, muss ein Zahlungsdekret beantragt werden – die Vollstreckung läuft aber nicht immer problemlos ab. Bei einem „Fallimento“ ist die Firma gegenüber Gläubigern zahlungsunfähig. In diesem Fall kann ein Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht eröffnet werden. Als KSV1870 mussten wir zuletzt feststellen, dass diese Verfahren meist lange dauern und – wenn überhaupt – nur selten vernünftige Quoten zustande kommen – häufig weniger als 3 %. Ein „Concordato Preventivo“ bezeichnet laut italienischem Recht ein insolvenzrechtlich geregeltes Verfahren, in dem der Schuldner den Gläubigern einen Umschuldungsplan vorlegt. Wird diesem zugestimmt, darf der Schuldner unter Aufsicht eines Vermögensverwalters seine Geschäfte fortführen. Unsere Erfahrung zeigt, dass diese Verfahren schneller abgewickelt werden und die Chancen für eine Quote von 20 bis 30 % am höchsten sind.

Wie kann der KSV1870 in Italien helfen?
Als KSV1870 setzen wir uns für eine rasche und unkomplizierte Abwicklung ein. Wir nehmen mit dem Masseverwalter bzw. dem Liquidator vor Ort Kontakt auf und melden beim zuständigen Gericht Ansprüche an. Dabei fungieren wir als Bindeglied zwischen Anwalt, Gericht, Masseverwalter und Kunde. Wir klären auf, übersetzen und helfen bei Problemen.

Kontakt:
050 1870-8173 oder branchicella.paolo@ksv.at