Steuer: Förderungsprogramme des aws

Infolge des Arbeitsprogramms der Bundesregierung gibt es insbesondere bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH diverse Förderangebote.

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) ist die Förderbank des Bundes und vergibt als solche zinsengünstige Kredite, Zuschüsse und Garantien. Darüber hinaus ist sie mit der Abwicklung diverser Maßnahmen (Förderungen) aus dem Regierungsprogramm beauftragt, Nachfolgend eine Zusammenfassung der wesentlichen Fördermaßnahmen:
 
1. KMU-Investitionszuwachsprämie
Die aws verwaltet die KMU-Investitionszuwachsprämie für Neuinvestitionen von Klein- und Mittelbetrieben - Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Für die KMU-Investitionszuwachsprämie werden vom BMF in den Jahren 2017 und 2018 Fördermittel zur Verfügung gestellt. Laut Information der aws auf deren Homepage sind die Fördermittel für das Jahr 2017 jedoch bereits erschöpft.
 
Für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft hat der Antrag bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft mbH (ÖHT) zu erfolgen.
 
Die Förderrichtlinien finden Sie unter: https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/aws-KMU-Investitionszuwachspraemie.pdf .
 
2. Investitionszuwachsprämie für Großunternehmen
Darüber hinaus können Großunternehmen für Neuinvestitionen zwischen 01. März 2017 und 31. Dezember 2017 Anträge bei der aws (bzw. ÖHT) stellen, wobei die Investitionsprojekte innerhalb von 2 Jahren ab Antragstellung umgesetzt werden müssen.
 
Die Förderrichtlinien sind bis dato noch nicht veröffentlich worden, daher bestehen zum Anwendungsbereich noch diverse Zweifelsfragen. Anträge können jedoch bereits gestellt werden, was aufgrund des „first come, first served“-Prinzips und der begrenzten Fördermittel unter Umständen empfehlenswert ist. Laut Information der aws auf deren Homepage bestehen derzeit noch ausreichend Fördermittel.
 
3. Beschäftigungsbonus
Das Arbeitsprogramm der Regierung beinhaltet auch die Einführung eines Beschäftigungsbonus, der beginnend mit Juli 2017 für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) den Unternehmen in den nächsten 3 Jahren 50 % der Lohnnebenkosten erstattet. Dies gilt für jene Beschäftigte, die der Kommunalsteuerpflicht unterliegen. Erste Anträge können seit dem 01.07.2017 gestellt werden.
 
4. Lohnnebenkostenförderung für innovative Start-ups ab 01.01.2017
Mit der Förderung der Personalkosten (gedeckelt mit den Lohnnebenkosten bzw. mit einem %-Satz davon) soll das Wachstum innovativer Startups in der schwierigen Aufbauphase erleichtert und ein gezielter Beschäftigungsimpuls gesetzt werden. Förderungsgegenstand ist der (teilweise) Ersatz von Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) für die ersten drei förderungsfähigen Arbeitsplätze für eine Laufzeit von drei Jahren. Die Förderrichtlinien finden Sie unter: https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Content.Node/media/richtlinien/ab_2017_01_01_aws_Lohnnebenkostenfoerderung_RL.pdf