Insolvenzstatistik Unternehmen und Private I. Quartal 2013

Wien, 04.04.2013

UNTERNEHMENSINSOLVENZEN I. QUARTAL 2013

Die Zahl der insolventen Unternehmen nahm gegenüber dem 1. Quartal 2012 um knapp 11 % ab: 1.436 Unternehmen oder 23 Unternehmen pro Gerichtstag wurden 2013 im 1. Quartal gezählt. 845 eröffnete Verfahren entsprechen einem Rückgang von ca. 15 %. Auch die Insolvenzverbindlichkeiten gingen zurück, allerdings in geringerem Umfang als die Fälle. Das Resultat ist eine um rund 10 % höhere durchschnittliche Schuldsumme pro Fall: EUR 534.000,-. Auch die Anzahl der betroffenen Dienstnehmer ist mit 6.100 Personen um etwas über 17 % gestiegen. Die mangels Vermögens nicht eröffneten Verfahren sind mit 591 Fällen nur geringfügig gesunken.

  2013 2012 Veränderung
Eröffnete Insolvenzen 845 998 - 15,3 %
Nichteröffnete Insolvenzverfahren 591 610 - 3,1 %
Gesamtinsolvenzen 1.436 1.608 - 10,7 %
Geschätzte Insolvenzverbindlichkeiten in EUR 451 Mio. 486 Mio. - 7,2 %

Bundesländer:
Während 8 Bundesländer zum Teil sogar zweistellige Rückgänge verzeichnen, gibt es in Tirol einen Zuwachs an Insolvenzen von 20 %. Dieser Zuwachs besteht praktisch zur Gänze aus Kleinstunternehmen der Branchen Gastronomie und Transportgewerbe und ist damit kein Vorbote für dunkle Wolken.

Bankeninsolvenzen:
Seit 2008 ist allen Politikern in Europa klar, dass ein modernes und leistungsfähiges Bankeninsolvenzrecht nottut. Dies deshalb, weil Banken keine gewöhnlichen Unternehmen sind, sondern vielfach die Aufgabe einer unverzichtbaren Infrastruktureinrichtung für Wirtschaft und Private erfüllen. Seit 2 Jahren nun wird der Ruf nach diesem Rechtsinstitut immer drängender, und allem voran der Wunsch, dass Bankensanierungen nicht notwendigerweise auf dem Rücken der Allgemeinheit abgeführt werden sollen, sondern, dass die betroffenen Gläubiger einen Sanierungsbeitrag zu leisten haben.

Für den Inhalt verantwortlich:
Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter KSV1870 Insolvenz

Die vollständige Analyse sowie die Detailzahlen finden Sie im nachstehenden Download zur Verfügung gestellt.


PRIVATKONKURSE I. QUARTAL 2013

Deutlicher Rückgang der Privatinsolvenzverfahren im 1. Quartal 2013 auf 2.227 Personen in ganz Österreich, das sind fast 13 % weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. Ihre Verbindlichkeiten betrugen in Summe EUR 226 Mio., was einem Rückgang von 22 % entspricht.

 

2013 2012 Veränderung
Eröffnete Schuldenregulierungsverfahren 2.227 2.549 - 12,6 %
Geschätzte Insolvenzverbindlichkeiten in EUR 226 Mio. 290 Mio. - 22,1 %

Es gibt drei Millionen Menschen in Österreich, die finanzielle Verpflichtungen haben. Nach Einschätzung des KSV1870 sind 150.000 davon als materiell insolvent zu bezeichnen.

Der Gesetzgeber erwartet von all diesen 150.000 Menschen, dass sie sich selbst „stellen", also selbst unmittelbar nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Konkursantrag bei Gericht einbringen. Dies bringt mit sich, dass man die Zahlungsunfähigkeit öffentlich eingestehen muss, denn die Gerichtsbeschlüsse dazu werden veröffentlicht (www.edikte.justiz.gv.at). Dies dient dazu, dass alle Gläubiger sich rasch bei Gericht melden können, um ihre Forderungen geltend zu machen. Wer das verabsäumt, kann nach österreichischem Privatinsolvenzrecht leicht sein Recht auf Zahlung verlieren.

Kämen diese 150.000 Personen alle auf einmal, um Konkursantrag zu stellen, würde das die Kapazitäten der Gerichte bei weitem überfordern. In den ersten 17 Jahren seit Einführung des Schuldenregulierungsverfahrens gab es kontinuierlich Anstiege. Im Jahr 2012, dem
18. Jahr jedoch, ergab sich erstmals ein leichter Rückgang. Und das obwohl der Pool an materiell insolventen Personen in den letzten Jahren nicht spürbar abgenommen hat.

Rechtsentwicklung:
Im Rahmen der nun schon seit 2007 laufenden Gespräche zum Thema Weiterentwicklung des Privatkonkursrechtes ist nun nicht mehr klar, ob sich die Sozialpolitik diesem Anspannungsgrundsatz noch verpflichtet fühlt. Oder ob sie nicht viel eher der Meinung anhängt, dass Insolvenzprobleme am besten durch eine rasche Entlassung der Schuldner aus der Verpflichtung gelöst werden sollen, und zwar unabhängig davon, ob diese Schuldner etwas geleistet haben oder leisten hätten können. Im Rahmen dieser Diskussion wird gerne übersehen, dass ein Leben am Existenzminimum unangenehm sein mag, aber daran kein Weg vorbeiführt, wenn Schulden abgetragen werden müssen.

Derzeit steht der Dialog zwischen der Kreditwirtschaft einerseits und der Sozialpolitik anderseits still; eine Novelle noch in dieser Legislaturperiode wird auch aus Termingründen immer unwahrscheinlicher.

Für den Inhalt verantwortlich:
Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter KSV1870 Insolvenz

Die vollständige Analyse sowie die Detailzahlen finden Sie im nachstehenden Download zur Verfügung gestellt.