KSV1870 Insolvenzstatistik 1. Quartal 2010

Insolvenzstatistik Unternehmen I. Quartal 2010

Die endgültigen Insolvenzzahlen des ersten Quartals 2010 für Unternehmen liegen mit 1.604 Fällen um 5,6 % unter dem Wert des Vergleichszeitraumes des Vorjahres und sind damit noch weiter zurückgegangen als in den Hochrechnungen prognostiziert: Die eröffneten Insolvenzverfahren (864 Verfahren) liegen sogar um ca. 10 % unter den Vergleichswerten des Vorjahres.

Gleichzeitig sind die betroffenen Schulden (EUR 633 Mio.) um rd. 27 % gesunken und die von Insolvenzen betroffenen Dienstnehmer liegen mit 6.300 immerhin um mehr als 23 % unter dem Vergleichswert aus 2009.

Unternehmensinsolvenzen I. Quartal 2010

2010 2009 Veränderung
Eröffnete Insolvenzen 864 963 - 10,3 %
Mangels Masse abgewiesene Konkursanträge 740 737 + 0,4 %
Gesamtinsolvenzen 1.604 1.700 - 5,6 %
Geschätzte Insolvenzverbindlichkeiten in EUR 633 Mio. 872 Mio. - 27,4 %

Trend des Jahres 2010
Das erste Quartal ist noch nicht geeignet, den Gesamtjahrestrend aufzuzeigen: die Jahresabschlüsse sind noch nicht alle fertig gestellt. Die Branchen sind sehr unterschiedlich von der Krise getroffen worden, so haben Konsumgüter bislang keinen gröberen Einbruch verzeichnet: Herr und Frau Österreicher haben im Gegenteil das Jahr 2009 nicht selten dazu benutzt, schon länger anstehende Investitionen in Wohnraum vornehmen zu lassen: Die Auftragsbücher bei Bäderinstallateuren, Fenster- und Fassadenfirmen und Dachdeckern waren im Jahr 2009 so voll wie schon lange nicht. Dies wird sich 2010 voraussichtlich nicht fortsetzen lassen. Das Auslaufen der Kurzarbeitsmodelle in vielen Unternehmen wird zu nachhaltigen Freisetzungen führen. Der Arbeitsmarkt wird dadurch unweigerlich einen weiteren „Dämpfer" erhalten. Überdies wird der Effekt der Einkommensteuerentlastung 2009 im Jahr 2010 nicht wiederholt werden können.

Rechtsentwicklung: aus IRÄG 2009 wurde IRÄG 2010
Seit dem 2. März ist es jetzt offiziell: das InsolvenzrechtsänderungG ist auf dem Weg zu einem Inkrafttreten am 1. Juli 2010. Viel schon wurde über diese Novelle berichtet und raisonniert. Sie wird jedenfalls eine völlig neue Nomenklatur nach Österreich bringen.

Insolvenzstatistik Private I. Quartal 2010

Insgesamt nahmen die Schuldenregulierungen nur um 2,8 % gegenüber dem 1 Quartal 2009 zu, verglichen mit dem Jahresdurchschnitt 2009 gingen die Fälle sogar um 0,3 % zurück. Ob es sich um eine Stagnation handelt, wird sich erst nach den ersten 6 Monaten einschätzen lassen.

Zu ca. 98 % gehen die 2.245 eröffneten Schuldenregulierungsverfahren auf Eigenanträge der Schuldner zurück. Anders bei den mangels Masse abgewiesenen Anträgen, die zu 97 % von frustrierten Gläubigern gestellt werden - meist, wenn sie bei einer Lohnpfändung auf aussichtslosem Rang gelandet sind. Nur sind diese Gläubiger dann meist nicht gewillt, die ca. EUR 1.000,- Kostenvorschuss zu erlegen. Damit bleiben diese Schuldner insolvent. Ein Verfahren zur Entschuldung ist letztlich nicht ohne Wollen und Bemühen des Schuldners sinnvoll und erfolgreich. Die Zahl dieser Abweisungen mangels Masse, die zugleich Abweisungen wegen mangelnder Entschuldungsfähigkeit oder -willigkeit sind, sagt aber im Effekt gar nichts aus. Denn neben diesen Personen gibt es nach KSV1870 Schätzung 100.000 bis 150.000 schon länger Insolvente. Genaue Daten dazu fehlen, da die Justiz die Verpflichteten im Exekutionsverfahren nicht über eine entsprechend eingerichtete Datenbank verwaltet, sodass es nicht möglich ist, die ca. 1 Mio. Exekutionen pro Jahr den Verpflichteten zuzuordnen.

Privatkonkurse I. Quartal 2010

2010 2009 Veränderung
Eröffnete Schuldenregulierungsverfahren 2.245 2.184 + 2,8 %
Geschätzte Insolvenzverbindlichkeiten 259,1 Mio. 260,4 Mio - 0,5 %

Insolvenzrechtsentwicklung:
Sozialminister Hundstorfer hat im Rahmen der sehr intensiven Verhandlungen zum IRÄG 2009, das dadurch auch zum IRÄG 2010 mutierte, durchsetzen können, dass der Rechtsrahmen für die Entschuldung von natürlichen Personen noch im laufenden Jahr geändert wird. Dazu gibt es eine Punktation der beiden Koalitionspartner in der Regierung, die folgendes festhält:

  • Die 10% Mindestquote bei der Abschöpfung wird beibehalten, wird diese aber im Einzelfall nicht erreicht, so soll durch Ausbau der
  • Billigkeitsgründe öfter eine Restschuldbefreiung erteilt werden können als dies derzeit der Fall ist.
  • Eine solche Billigkeitserwägung soll in jedem Fall erfolgen, also soll der Schuldner einen Rechtsanspruch auf eine Entscheidung des Gerichtes erlangen. Dies bedeutet aber noch keinen Rechtsanspruch auf Entschuldung in jedem Fall.
  • Über eine ev. Verkürzung der Entschuldungsdauer von derzeit 7 Jahren soll ebenfalls beraten werden.

Die Detailzahlen sowie den vollständigen Insolvenzkommentar finden Sie im Download bereitgestellt.

Für den Inhalt verantwortlich:
Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter KSV1870 Insolvenz

1271226879791_100406_KSV1870-PA_Insolvenzstatistik_Unternehmen_u_Private_Q1-2010.pdf