Privatkonkurse stark im Plus

Hochrechnung

Hier geht's zu den finalen Zahlen zur Insolvenzentwicklung 1. Halbjahr 2018

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Unternehmensinsolvenzen 1. Halbjahr 2018

Licht und Schatten: wenig Insolvenzen, aber viele Dienstnehmer betroffen
Hochrechnung 1. HJ 2018: Passiva aufgrund von Großinsolvenzen gestiegen
 

Wien, 05.06.2018 - Im ersten Halbjahr wurden in Österreich 2.595 Unternehmen insolvent. Das entspricht einem geringfügigen Zuwachs von ca. 0,8 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2017. Bei den eröffneten Insolvenzverfahren gab es mit 0,3 % so gut wie keine Änderung, während die mangels Vermögens nicht eröffneten Verfahren um 1,6 % auf 1.060 angestiegen sind. Aber: Von den eröffneten Insolvenzfällen waren nun 10.700 Dienstnehmer betroffen, das entspricht einem Plus von fast 49 %. Auch die Passiva sind um ca. 38 % auf EUR 921 Mio. gestiegen.
 

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Auf den ersten Blick zeichnen die Zahlen ein sonniges Bild, nämlich eine nur minimale Veränderung der Fälle auf niedrigstem Niveau. Die Probleme spielen sich anderswo ab: Es ist die massive Steigerung bei den von Insolvenzen betroffenen Dienstnehmern und die unberichtigten Forderungen, die das Insolvenzgeschehen kennzeichnen. Dieses Plus resultiert aus einigen Großfällen, die im ersten Quartal eröffnet wurden.
 

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Privatkonkurse 1. Halbjahr 2018

Der künstlich erzeugte Tsunami: Schuldenregulierungen stark im Plus
Hochrechnung 1. HJ 2018: Großer Nachholbedarf bei Privatkonkursen

 
Wien, 05.06.2018 - Im ersten Halbjahr wurden 5.519 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Das entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vergleichszeitraum 2017 von fast 86 %. Die Verbindlichkeiten dieser Schuldner betrugen in Summe EUR 1.069 Mio. - das ist ein Zuwachs von 213 % oder praktisch eine Verdreifachung gegenüber 2017.
 

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Diese Zahlen verwundern heute niemanden. Sie wurden der Größenordnung nach vorhergesagt und haben eine klar festzumachende Ursache: Im Jänner 2017 gab die damalige österreichische Bundesregierung bekannt, das Schuldenregulierungsverfahren von 7 auf 3 Jahre zu verkürzen und jedwede Mindestquote (und sei es auch nur ein Zielwert, wie die 10 % des damals geltenden Rechts) abzuschaffen. Da darf es nicht verwundern, dass Schuldner ihre Anträge so lange zurückhielten bis das neue Recht (IRÄG 2017) mit 1. November 2017 in Kraft trat. Entsprechend fielen im Jahr 2017 die Zahlen dramatisch ab und stiegen ab Inkrafttreten deutlich an. Das jetzige Plus ist also künstlich herbeigeführt. 
 

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