Insolvenz FC Wacker Innsbruck GmbH: Zwischenstand

Der Insolvenzverwalter erwartet 3.500.000,00 Euro bis 4.000.000,00 Euro an offenen Verbindlichkeiten. Die Zukunft des Vereins FC Wacker Innsbruck ist weiter nicht gesichert.


KSV1870 Bericht über den Verfahrensstand im Insolvenzverfahren der FC Wacker Innsbruck GmbH: Heute fand vor dem Landesgericht Innsbruck ein Verhandlungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen statt. Über 120 Gläubiger brachten insgesamt rund Euro 16.500.000,00 Euro an Insolvenzforderungen bei Gericht zur Anmeldung. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Matzunski anerkannte davon rund 2.500.000,00 Euro. Etwa 14.000.000,00 Euro (davon etwa € 12.800.000,00 eines ehemaligen Sponsors) an angemeldeten Forderungen erachtete der Insolvenzverwalter als nicht gerechtfertigt. 

Innsbruck, 27. Juli 2022 – Der Insolvenzverwalter legte in der Verhandlung vor dem Landesgericht Innsbruck eine Aufstellung vor, wonach aktuell rund 2.500.000,00 Euro an Verbindlichkeiten der FC Wacker Innsbruck GmbH anerkannt werden. Dabei ist aber zu erwarten, dass im Laufe des Verfahrens noch ein weiterer, erklecklicher Betrag an Verbindlichkeiten festzustellen sein wird. Der Grund dafür liegt darin, dass öffentlich-rechtliche Gläubiger bis dato ihre Prüfungen noch nicht abgeschlossen haben und hier massive Nachforderungen im Raum stehen. Realistischer Weise wird man von rund 3.500.000,00 Euro bis 4.000.000,00 Euro an offenen Verbindlichkeiten ausgehen müssen. Abzuwarten bleibt auch, ob jene Gläubiger, deren Forderungen (immerhin zirka 14.000.000,00 Euro) bisher bestritten geblieben sind, einen separaten Rechtsweg bestreiten, um eine Anerkennung ihrer behaupteten Ansprüche zu erreichen. 


Klaus Schaller, Leiter des KSV1870-Standortes in Innsbruck, analysiert die wirtschaftliche Entwicklung der FC Wacker Innsbruck GmbH vor Insolvenzeröffnung: „Bereits im ersten Halbjahr 2021 erwirtschafte die Schuldnerin eine Unterdeckung von über 400.000,00 Euro. In der Spielzeit 2021/2022 (Juli 2021 bis Mai 2022) stellt sich die Situation noch dramatischer dar. Hier verzeichnete die Schuldnerin einen Abgang von weit über 1.000.000,00 Euro. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass spätestens mit 1. Juli 2021 bei der FC Wacker Innsbruck GmbH die Insolvenzvoraussetzungen vorlagen.“ 

In der Verhandlung vor dem Landesgericht Innsbruck wurde erörtert, dass eine strikte wirtschaftliche Trennung zwischen der Schuldnerin und dem Verein FC Wacker Tirol in der Vergangenheit von den Organen nicht gelebt wurde. Der Insolvenzverwalter berichtete in diesem Zusammenhang von einem „Management by Kontostand“. Dabei wurden Handlungen gesetzt, ohne dass betriebswirtschaftliche und rechtliche Folgen von den verantwortlichen Personen am Radar behalten wurden. Gab es freie Mittel im Verein oder in der GmbH wurden damit die dringlichsten Verbindlichkeiten abgedeckt. Ganz ohne Rücksicht darauf, ob die Mittel auch letztlich dem richtigen Rechtsträger zum Vorteil gereichten. Die chaotische wirtschaftliche Gebarung führte final sogar dazu, dass der Insolvenzverwalter aktuell das Anlagenverzeichnis der Schuldnerin richtig zu stellen hat. Bei vielen vom Masseverwalter bei Insolvenzeröffnung vorgefundenen Gegenständen ist nicht eindeutig, ob diese der FC Wacker Innsbruck GmbH, dem Verein FC Wacker Innsbruck oder gar der Bestandgeberin der Geschäftsräumlichkeiten zuzuordnen sind. 

Aus Gläubigersicht interessant ist, dass in der Organisation der Schuldnerin kein internes Kontrollsystem vorgesehen war. Liquiditätsplanung oder bei einem negativen Eigenkapital notwendige Fortbestehensprognosen waren für das Management der Schuldnerin vor Insolvenzeröffnung ein Fremdwort. Der Insolvenzverwalter berichtete dazu ausführlich, dass in diesem Zusammenhang jedenfalls Haftungsfragen der Geschäftsführer ab Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen im Detail zu prüfen sein werden. 

Aufgrund der Vermischung der wirtschaftlichen Tätigkeit der FC Wacker Innsbruck GmbH mit jener des Vereins FC Wacker Innsbruck ist auch der Fortbestand des Vereins weiter nicht gesichert. Der Insolvenzverwalter Dr. Matzunski spricht von enorm hohen Ansprüchen der GmbH gegenüber dem Verein. Wenn der Insolvenzverwalter diese Ansprüche, welche auf das rechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr basieren, geltend macht, ist zu befürchten, dass der Verein ebenfalls in die Insolvenz rutscht. Aktuell gibt es dazu unter Einbindung eines – möglichen - Sponsors Gespräche über eine Abschlagszahlung an die Insolvenzmasse. Auch die in der Vergangenheit in der Verantwortung stehenden Organe sind in diese Gespräche miteinbezogen und werden aus Gläubigersicht einen nennenswerten Betrag zu leisten haben. 

In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob im Verhältnis der Schuldnerin zum Verein FC Wacker Innsbruck eine tragfähige Lösung gefunden werden kann. Aus Sicht des KSV1870 ist dabei klar, dass alles getan werden muss, um den Schaden der Gläubiger in diesem Verfahren zu minimieren und den Vorgaben der Insolvenzordnung zu entsprechen. Deshalb ist auch zu erwarten, dass der KSV1870 im Rahmen eines vom Gericht wohl zu bestellenden Gläubigerausschusses zur Wahrung der Interessen der Gläubiger bei der Klärung vieler offener Fragen seine Expertise zur Verfügung stellen wird. 


Rückfragenhinweis:

MMag. Klaus Schaller 
KSV1870 Regionalleiter West
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