Das Landesgericht Salzburg hat mit heutigem Tage den von der Schuldnerin eingebrachten Sanierungsplanantrag zur Abstimmung zugelassen und in die Insolvenzdatei eingeschalten:
Nachstehender Sanierungsplan wird den Gläubigern angeboten:
Die Quote beträgt insgesamt 100 %, zahlbar wie folgt:
- Eine Barquote von 20 %;
- Eine weitere Quote von 80 % innerhalb von 3 Jahren;
- Übertragung der Liegenschaften der Schuldnerin an den Masseverwalter als Treuhänder zur Sicherstellung der Erfüllung der zweiten Quotenzahlung.“
Die Sanierungsplantagsatzung wurde für den 07.02.2022 um 12.00 Uhr anberaumt.
Salzburg, 21.01.2022
Rückfragen:
Mag. Aliki Bellou
Standort- und Insolvenzleiterin
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