Insolvenzstatistik 1. Quartal 2015

Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2015
Rückgang um 12,6 % gegenüber Vergleichszeitraum des Vorjahres!

 

 


Wien, 02.04.2015 - Österreichs Unternehmen zeigen Resilienz: die eröffneten Verfahren sind um ca. 10 % auf 759 gefallen, die mangels Vermögens nicht eröffneten sogar um fast 16 %. Auch die Schulden der insolventen Unternehmen sind um ca. 32 % gesunken, auf EUR 319 Millionen. Die Zahl der betroffenen Dienstnehmer sank um fast 24 %.
 

  2015 2014 Veränderung
Eröffnete Insolvenzen 759 846 -10,3 %
Nichteröffnete Insolvenzverfahren
(mangels kostendeckendern Vermögens)
510 606 -15,8 %
Gesamtinsolvenzen 1.269 1.452 -12,6 %
Geschätzte Insolvenzverbindlichkeiten in EUR 319 Mio. 467 Mio. -31,7 %

Kommentar von Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter Insolvenz des KSV1870:
Alle Zahlen zusammengenommen können schon Grund zur Zufriedenheit sein, wäre da nicht der Umstand, dass historisch einmalig niedrige Zinsen eine der wesentlich tragenden Säulen diese Entwicklung sind. Denn das Zinsniveau ist einer der stärksten Faktoren für die Insolvenzentwicklung: Bereits hoch verschuldete Unternehmen werden bei steigenden Zinsen ganz besonders hart getroffen und streng geprüft. Doch steigende Zinsen sind weit und breit nicht auszumachen. Daher darf diese gute Nachricht getrost ohne eine Prise Salz genossen werden.

Die vollständige Analyse finden Sie im nachstehenden Link:
Insolvenzstatistik Unternehmen 1. Quartal 2015

 

Schuldenregulierungsverfahren im 1. Quartal 2015
Ist der Rücklauf des Privatkonkurses gestoppt?


Wien, 02.04.2015 – Die 2.178 Schuldenregulierungsverfahren des 1. Quartals bedeuten in der Hochrechnung ein leichtes Plus gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahrs. Die zuletzt über mehrere Jahre rückläufigen Zahlen sind damit wieder auf dem Vormarsch.
 
Mit ca. EUR 239 Millionen sind die Schulden pro Verfahren leicht gestiegen, allerdings nicht signifikant. Die Höhe der Schulden oszilliert vor allem deshalb von Quartal zu Quartal und von Jahr zu Jahr, weil ein nicht geringer Anteil der Schuldner ehemals selbstständig war und diese Schulden aus unternehmerischer Tätigkeit nicht selten in die Millionen gehen können. „Echte“ Private, also Menschen, die als unselbstständig Beschäftigte ihre Schulden gemacht und in der Folge „angehäuft“ haben, gehen mit etwa EUR 50.000,- in den Privatkonkurs. Je länger ein Schuldner zuwartet und dem gesetzlichen Gebot des § 69 IO nicht folgt, der eine unverzügliche Beantragung des Konkurses vorschreibt, desto mehr können die Schulden anwachsen. Eine Verdoppelung übe einen Zeitraum von 3 - 5 Jahren ist dabei die Regel.
 

  2015 2014 Veränderung
Eröffnete Schuldenregulierungsverfahren 2.178 2.122 +2,6 %
Geschätzte Insolvenzverbindlichkeiten 239 Mio. 218 Mio. +9,6 %


Kommentar des KSV1870 Experten Dr. Hans-Georg Kantner:
Der Privatkonkurs ist nach mehr als 20 Jahren „in der Mitte der Gesellschaft“ angekommen. Es gilt nicht mehr als ehrenrührig, den Weg des Privatkonkurses zu beschreiten, um seine Schulden zu regulieren. Manche historischen Klagstiteln lassen Schuldnern keine Wahl, wenn dort bis zu 20 % p.a. an Verzugszinsen begehrt wurden; dies geschah allerdings zu Zeiten, als die Interbankzinsen bei 10 % p.a. lagen. Nun – heute liegen diese bei plus-minus null Prozent und die gesetzlichen Verzugszinsen für Firmen und die Öffentliche Hand bei etwa 8,5 %. Seit langem schon gibt es praktisch quer durch die Bevölkerung Reallohnverluste und die Inflation wird künstlich angehoben, aber sie schlägt sich eben nicht oder nur minimal in Gehaltszuwächsen nieder. So bleibt als sinnvoller Ausweg vor der Verdoppelung der Schulden alle paar Jahre die Beantragung der Privatkonkurses, der diese Schulden stoppt und bis zu 10 Jahre Zeit gibt, um den Gläubigern eine substanzielle Schuldentilgung zu bieten, ohne dabei das eigene Existenzminimum zu gefährden.

Die vollständige Analyse finden Sie im nachstehenden Link:
Insolvenzstatistik Private 1. Quartal 2015