gerne informieren wir Sie ab heute in regelmäßigen Abständen über Tipps, wie Sie Ihr Forderungsmanagement verbessern können.
1. Gebot: Legen Sie großen Wert auf das Kleingedruckte!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil von Geschäftsabschlüssen und Verträgen. Es handelt sich hierbei um einen einheitlichen Vertragstext, der den Abschluss einer großen Zahl gleichartiger Verträge erleichtern soll.
Wichtig! AGB müssen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Geschäftspartner bekannt sein, und deren Anwendung auch ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden. Der Vertragspartner muss die Möglichkeit haben, den Inhalt der AGB zur Kenntnis zu nehmen.
Das bedeutet auch, dass bei telefonischen Geschäftsabschlüssen darauf hingewiesen werden muss, wo eine Einsichtnahme in die AGB möglich ist.
Jedenfalls ungültig sind Klauseln betreffend Eigentumsvorbehalt oder Verzugszinsen, die dem Kunden erst auf der Rechnung zur Kenntnis gebracht werden.
Im Idealfall werden die AGB bei Geschäftsabschluss durch Unterschrift des Kunden anerkannt, z.B. auf Auftragsbestätigung oder Bestellschein.
Grundsätzlich empfehlen wir, die AGB von einem Rechtsanwalt erstellen zu lassen. Dieser kann sie branchenbezogen den Bedürfnissen Ihres Unternehmens anpassen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die regelmäßige Überprüfung der AGB durch einen Rechtsanwalt, da sich auch auf gesetzlicher Ebene immer wieder Neuerungen ergeben.
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