KSV1870 Inkasso

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Sommerpause haben wir für Sie einen weiteren Tipp für Ihr Forderungsmanagement:

7. Gebot: Schieben Sie nichts auf die lange Bank

Wird das vereinbarte Zahlungsziel von Ihrem Kunden nicht eingehalten, mahnen Sie ihn unverzüglich und gewähren Sie maximal 10 Tage Zahlungsfrist.

Bei schriftlichen Mahnungen gibt es keine besonderen Formvorschriften. Es ist aber wichtig, die Mahnung klar und sachlich zu formulieren, keine zu langen Texte zu verwenden.

Die wichtigsten Punkte sollten deutlich erkennbar sein:
  • Rechnungs-Nr.
  • offener Forderungsbetrag
  • Verzugszinsen
  • Mahnspesen
  • Zahlungsfrist
Am besten legen Sie der Mahnung gleich einen ausgefüllten Zahlschein bei, um die Zuordnung in Ihrem Unternehmen zu erleichtern.

Setzen Sie angekündigte Konsequenzen für den Fall des Nichtbezahlens auch wirklich um. Nur dann nimmt der Schuldner Ihre Mahnung auch künftig ernst.

Tipp: Die effizienteste und kundenschonendste Methode ist ein erster telefonischer Kontakt. Oft wird tatsächlich nur aufgrund von Missverständnissen oder Vergesslichkeit nicht bezahlt.


Freundliche Grüße


Mag. Johannes Eibl
Geschäftsführer
KSV1870 Forderungsmanagement GmbH


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Impressum:
KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien.
Das vollständige Impressum finden Sie auf www.ksv.at.
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