KSV1870 Inkasso

Sehr geehrte Damen und Herren,

9. Gebot: Manchmal tritt das Unerwartete ein!

Es kann passieren, dass Ihre Forderung außergerichtlich nicht einbringlich ist, weil Ihr Schuldner zahlungsunwillig ist oder die Forderung bestreitet. Dann bleibt oft nur mehr der Weg zu Gericht.

Sobald Ihr Anwalt einen rechtskräftigen Exekutionstitel (Zahlungsbefehl, Urteil) erwirkt hat, ist es wichtig, rasch zu exekutieren, denn es gilt: "Wer zuerst kommt, kassiert zuerst!"

Hat Ihr Schuldner mehrere Gläubiger, erfolgt die Befriedigung nach dem Rangprinzip, d.h.
  • bei der Fahrnisexekution gilt der Zeitpunkt der Pfändung,
  • bei der Forderungsexekution (Gehaltsexekution) gilt der Zustellungszeitpunkt der Ex-Bewilligung an den Drittschuldner,
  • bei der Immobiliarexekution gilt der Zeitpunkt des Einlangens des Ex-Antrages beim zuständigen Grundbuchgericht.
Sollte die Exekution nicht zum gewünschten Erfolg führen und Ihr Titel gegen eine persönlich haftende Person gerichtet sein, übernehmen wir Ihre Forderung gerne ins DubiosenInkasso.


Freundliche Grüße


Mag. Johannes Eibl
Geschäftsführer
KSV1870 Forderungsmanagement GmbH


Folgen Sie uns

Impressum:
KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien.
Das vollständige Impressum finden Sie auf www.ksv.at.
Sie wollen diesen Newsletter nicht mehr erhalten? Hier melden Sie sich ab!