Greenstorm Mobility GmbH - Information Forderungsanmeldung

Im Insolvenzverfahren der Greenstorm Mobility GmbH sind Forderungsanmeldungen grundsätzlich weiterhin möglich.


ABER ACHTUNG:
Der Insolvenzverwalter wird für alle zukünftigen Forderungsanmeldungen im Sinne der Bestimmung des § 107 Abs 2 IO einen Betrag von € 50,00 + € 10,00 USt. = € 60,00 von den anmeldenden Gläubigern einfordern. Der Insolvenzverwalter ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben berechtigt, diese Beträge einzuheben. Neben dem Betrag in Höhe von € 60,00 für den Insolvenzverwalter werden weitere € 25,00 an Gerichtsgebühren für jede angemeldete Forderung fällig.

Aus rein wirtschaftlichen Überlegungen empfiehlt der KSV1870 daher den Gläubigern dringend, keine Forderungen unter einem Betrag in Höhe von € 1.000,00 im Verfahren mehr anzumelden.

Aufgrund der aktuellen Quotenerwartung in diesem Verfahren ist bei einer Anmeldung eines Anspruchs unter der Wertgrenze von € 1.000,00 nämlich zu befürchten, dass die Kosten einer Anmeldung für den Insolvenzverwalter und das Gericht letztlich den Quotenrückfluss am Ende des Verfahrens (in einigen Jahren) übersteigen werden.