Großinsolvenz
KTM-Gruppe: Drei Insolvenzverfahren
Forderungsanmeldung für Gläubiger über insolvenz.linz@ksv.at
Sie haben ein Inkassoschreiben von uns erhalten?
Bitte kontaktieren Sie uns - gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Sie.
Wir helfen Ihnen eine Zahlungsvereinbarung zu treffen, welche Sie halten können. Als Vermittler zwischen Ihnen und Ihrem Gläubiger sind wir um eine außergerichtliche Lösung mit Ihnen bemüht.
Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrem Inkassofall und können direkt die Bezahlung veranlassen.
Wenn man die Forderung nicht zuordnen kann: Unterlagen überprüfen, Rechnungen durchsehen, Zahlungsbelege kontrollieren. Wichtig und oftmals hilfreich ist auch ein Blick auf den Kontoauszug, ob eine entsprechende Abbuchung vermerkt ist. Falls ja, könnte es eine Überschneidung Zahlung/Mahnung gegeben haben. In diesem Fall verständigt man das Inkassobüro und schickt einen Beleg für die bereits erfolgte Bezahlung. Das Inkassobüro setzt sich dann mit dem Gläubiger in Verbindung.
Sollte man auf die Bezahlung der Rechnung vergessen haben, ist der geforderte Betrag innerhalb der im Schreiben angegebenen Frist an das Inkassobüro zu begleichen.
Umgehend Kontakt zum Inkassobüro aufnehmen und die entsprechenden Unterlagen, die die Richtigkeit der Forderung belegen, einfordern.
Umgehend Kontakt zum Inkassobüro aufnehmen. Wer einfach nicht reagiert, muss mit weiteren Mahnungen, Anrufen, Besuchen eines Inkassanten oder sogar der Übergabe in ein gerichtliches Mahnverfahren rechnen, was mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Die geringsten Kosten entstehen bei der sofortigen Bezahlung der Forderung. Sollte diese nicht möglich sein, so kann man um monatliche Zahlung oder um einen Zahlungsaufschub ersuchen. Das Inkassobüro leitet eine entsprechende Anfrage an den Gläubiger weiter und trifft eine Vereinbarung, mit der beide Seiten einverstanden sein können.
Diese Ansuchen immer schriftlich und mit der Angabe von Gründen stellen. Die Höhe der monatlichen Zahlungen muss so gewählt werden, dass die Rückzahlung, angepasst an die finanziellen Verhältnissen schnellst möglich erfolgt. Dringend empfohlen wird, Dokumente wie eine Gehaltsbestätigung, Arbeitslosenbestätigung, etc. beizulegen.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zu mahnen. Erfahrungsgemäß erinnert aber jeder Gläubiger zumindest einmal daran, dass die Rechnung noch unbeglichen und somit umgehend zu bezahlen ist.
Inkassobüros stellen in ihrer Expertenrolle eine perfekte Ergänzung bzw. Unterstützung für das eigene Forderungsmanagement dar. Sie fungieren als verlängerter Arm des Gläubigers.
Ja, wenn die Forderung zu Recht besteht, ist der Schuldner verpflichtet (Schadensverursacherprinzip §1333 Abs.2 ABGB), die Inkassokosten und Verzugszinsen zu bezahlen.
Nach Einschaltung eines Inkassobüros wird empfohlen, direkt an das Inkassobüro zu bezahlen. Zahlungen an den Gläubiger verzögern den Abschluss des Verfahrens, führen zu unnötigen Rückfragen und unter Umständen zu weiteren Kosten. Das Inkassobüro trägt die Vermittlerrolle zwischen Gläubiger und Schuldner.
Wer das Inkassobüro über diese Änderungen informiert, erspart sich eventuelle weitere Kosten für Mahnschreiben, Anschriftenerhebungen, Ermittlung der Einkommens- und Vermögenslage etc.
Die Wirtschaftskammer und der Inkassoverband Österreich sind die erste Anlaufstelle dafür.
Als wichtigster Grundsatz gilt: Wer eine Mahnung bekommt, die er nicht zuordnen kann, sollte unverzüglich mit dem Absender Kontakt aufnehmen.