Großinsolvenz
KTM-Gruppe: Drei Insolvenzverfahren
Forderungsanmeldung für Gläubiger über insolvenz.linz@ksv.at
Sind wir erfolgreich, erhalten Sie 100 % des rückgeführten Kapitals plus Ihre Mahnspesen. Der KSV1870 behält Verzugszinsen und Mahngebühren, erhält aber kein Erfolgshonorar.
Zahlt Ihr Kunde außergerichtlich, gehen wir einen am Markt unüblichen Weg: Wir verbuchen die eingegangenen Beträge sofort auf Ihr ausstehendes Kapital. Erst danach decken wir unsere Kosten.
Zahlt Ihr Kunde im außergerichtlichen Inkasso nicht, beraten wir Sie über die weiteren Betreibungsschritte und Erfolgsaussichten.
Mit einem Gutschein erhalten Sie zusätzlich die eingebrachten Verzugszinsen, da keine Auftraggebergebühr anfällt.
Bitte Gutscheincode im Auftrag angeben! Mitgliedergutscheine können nur nach Login auf My KSV eingelöst werden.
Preise für Inkasso Inland sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH finden Sie unter Downloads.
Außenstände kosten Zeit und Geld. Schon kleine Forderungen, die über einen längeren Zeitraum unbezahlt bleiben, verursachen erheblichen Schaden. Hinzu kommt das Risiko: Je länger Rechnungen offen sind, desto höher die Wahrscheinlichkeit eines gänzlichen Zahlungsausfalls.
Nach spätestens 7 Wochen haben Sie die Zahlung bzw. eine Entscheidungsgrundlage, ob eine Klage wirtschaftlich sinnvoll ist oder der Fall ins Überwachungsinkasso genommen werden soll.
Rasche Übergabe bringt rasche Entscheidung. Übergeben Sie Ihre offene Forderung deshalb gleich zum Inkasso an den KSV1870.
Sustainable Collection (SuCo) ist eine optionale Erweiterung des klassischen Inkassoprozesses. In Kooperation mit SocialCity Wien bekommen Privatpersonen, die nachweislich keine finanziellen Mittel haben, Beratung und Unterstützung. Ziel ist es, die Verschuldungsspirale bereits in ihren Anfängen zu unterbrechen. Auftraggeber haben schneller Klarheit über die Rückzahlungsmöglichkeiten von säumigen Zahlern, erhalten bessere Ergebnisse und können die Kundenbeziehung fortführen. Ebenso wird die Erfüllung von ESG-Kriterien unterstützt. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Pressemeldung Konsumenten unter Druck: KSV1870 denkt Inkasso neu.
Bei Fragen zu SuCo kontaktieren Sie uns unter ksv.kundenbetreuung@ksv.at. Wir beraten Sie gerne.
Lange Distanzen, Sprachbarrieren und gesetzliche Vorgaben stellen oftmals eine Herausforderung dar. Egal ob Ihr Kunde in Italien, Frankreich oder den USA sitzt - wir setzen uns für Sie ein und kümmern uns um Ihre offenen Forderungen im Ausland. Für Sie arbeitet ein Team von Native Speakern mit jahrelanger Erfahrung und Kenntnis der länderspezifischen Gegebenheiten. Wir arbeiten eng mit internationalen und qualifizierten Partnern zusammen und holen so Ihr Geld zurück.
Bei Fragen zu Inkasso International kontaktieren Sie uns unter T: +43 50 1870-8610 oder senden Sie uns ein E-Mail an fm.teamwelt@ksv.at. Wir beraten Sie gerne!
Das Inkassoservice ist nicht kostenlos. Im Erfolgsfall überweisen wir Ihnen das Kapital und die Mahnspesen, die Sie bei Übergabe geltend gemacht haben. Die bei der Betreibung anfallenden Inkassokosten werden gegenüber dem Kunden des Auftraggebers als Schadenersatz geltend gemacht und dem Auftraggeber bis zur Einbringlichkeit bei dessen Kunden gestundet.
Wenn eine Forderung außergerichtlich nicht einbringlich gemacht werden kann, wird angepasst an die jeweilige Situation, die für den Auftraggeber günstigste weitere Vorgehensweise beschritten.
Wenn die Klage, die wir empfohlen haben und die über einen unserer Verbandsanwälte geführt wurde, nicht zum Ziel führt, sondern die Forderung auch gerichtlich uneinbringlich ist (stattgebendes Urteil, aber erfolglose Exekution), sind Gerichtskosten und Barauslagen vom Auftraggeber zu übernehmen, während wir die Rechtsanwaltskosten tragen.
Um den Auftrag so rasch und effizient wie möglich für Sie durchführen zu können, bitten wir Sie um Bekanntgabe aller Forderungsdaten:
Rechnung (Nummer, Datum, Fälligkeitsdatum) oder Kontoauszug
Forderungshöhe, Verzugszinsen, Mahnspesen sowie die
Daten Ihres Kunden: Firmenname im genauen Wortlaut bzw. Vor- und Nachname und Geburtsdatum bei Privatpersonen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse (Im Zweifelsfall gilt: je mehr Informationen Sie uns zur Verfügung stellen können, desto besser) und zuletzt noch
Ihre genauen Daten: Firmenname, Bankverbindung, Ansprechpartner, UID Nummer, falls vorhanden Ihre KSV1870 Nummer.
Schnell und einfach beauftragen Sie uns hier online.
Die Kosten einer gerichtlichen Betreibung richten sich nach der Höhe des Forderungsbetrages und der notwendigen gerichtlichen Schritte. Deshalb können sie nur geschätzt, aber im Vorfeld nicht genau angegeben werden. Selbstverständlich beraten wir Sie, ob aus unserer Sicht eine Klage im jeweiligen Fall für Sie zu empfehlen wäre.
Bereits 24 Stunden nachdem wir den Auftrag erhalten haben, informieren wir Ihren Kunden darüber und teilen ihm auch mit, dass sich ungerechtfertigter Zahlungsverzug negativ auf seine Bonität auswirken kann. Gleichzeitig erhält unser Auftraggeber eine Bestätigung.
Unsere weitere Vorgangsweise hängt vom Verlauf des Inkassos bzw. von der Reaktion Ihres Kunden ab. Mögliche weitere von uns eingesetzte Instrumente sind Anrufe bzw. ein weiteres Mahnschreiben. Auch ein persönliches Inkasso kann das geeignete Mittel zum Erfolg sein. Ebenfalls ausschlaggebend für die Art der Betreibung sind u. a. die vorliegenden Informationen über Ihren Kunden, seine Bonität, eventuelle Zahlungserfahrungen, Klagen, etc. Auf ihrer Basis beraten wir auch unseren Auftraggeber hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, falls außergerichtlich kein Erfolg zu erzielen sein sollte.
Die Erfahrung zeigt, dass in den meisten Fällen die außergerichtliche maximal 7 Wochen beträgt, bei jedem 3. Inkassofall sogar nur höchstens 14 Tage.
In einem solchen Fall schließen wir den Inkassofall ab und leiten die zur Verfügung stehenden Unterlagen an die Insolvenzabteilung weiter. Gleichzeitig erhält unser Auftraggeber eine Verständigung und ein Vollmachtsformular über den Vertretungsauftrag.
Diese Kosten werden von uns im Rahmen der Vertretung bei der Anmeldung zum Insolvenzverfahren berücksichtigt.
Wenn eine Forderung außergerichtlich nicht eingebracht werden konnte und eine Klage nicht gewünscht oder aus bestimmten Gründen nicht zu empfehlen ist, übernehmen wir den Fall ins Überwachungsinkasso. Das bedeutet, dass wir innerhalb der Verjährungsfrist die weitere Betreibung für Sie durchführen.
Unter dem Begriff Dubioseninkasso verstehen wir das weitere Betreiben eines Falles, für den es zwar ein Gerichtsurteil gibt, der aber trotzdem bis auf weiteres nicht einbringlich gemacht werden kann. Wir führen Dubioseninkasso nur gegen persönlich haftende und verurteilte Gesellschafter oder Privatpersonen innerhalb der Verjährungsfrist von 30 Jahren durch und entscheiden je nach Situation darüber ob z. B. gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zielführend sind.
Wir bitten Sie, uns für die Beauftragung den rechtskräftigen Zahlungsbefehl, Exekutionstitel, und die Rechtsanwaltsabrechnung zur Verfügung zu stellen.
Hier finden Sie das Auftragsformular für Dubioseninkasso.
Ja, gerne übernehmen wir auch einen Inkassoauftrag gegen ausländische Kunden. Um den Auftrag so rasch und effizient wie möglich für Sie durchführen zu können, bitten wir Sie um Bekanntgabe
aller Forderungsdaten: Rechnung (Nummer, Datum, Fälligkeitsdatum) oder Kontoauszug, Forderungshöhe, Verzugszinsen, Mahnspesen sowie
Daten Ihres Kunden: Firmenname im genauen Wortlaut bzw. Vor- und Nachname und Geburtsdatum bei Privatpersonen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (Im Zweifelsfall gilt: je mehr Informationen Sie uns zur Verfügung stellen können, desto besser) und zuletzt noch
Ihre genauen Daten: Firmenname, Bankverbindung, Ansprechpartner, UID Nummer, falls vorhanden Ihre KSV1870 Nummer
Hier finden Sie das Auftragsformular für Internationales Inkasso.
Leider nein. Wir übernehmen Aufträge nur von Unternehmen. Dessen Kunden können jedoch sowohl eine Firma, als auch eine Privatperson sein.