KSV1870 Inkasso schafft Spielraum
Profitieren Sie von diesen Vorteilen:
- Rasche Entscheidung: Bei jedem 3. Inkassofall dauert die Betreibung höchstens 14 Tage.
- Viele Kontaktpunkte: Jährlich rund 1,2 Mio. gesetzte Maßnahmen zur Forderungseinbringung (z. B. versendete Mahnungen, Telefonate,…)
- Ein Name zeigt Wirkung: Seit mehr als 150 Jahren vertrauen Unternehmen auf das KSV1870 Inkasso.
Warum Sie sich für Inkasso durch den KSV1870 entscheiden sollten?
- Stärke: Unser Name zeigt Wirkung.
- Erfahrung: Wir wissen, welche Schritte Erfolg bringen.
- Wissen: Wir kennen Ihre Kunden und ihre Zahlungsfähigkeit.
- Branchen: Wir sind Spezialist für verschiedene Branchen.
- Fairness: Wir deckeln die Kosten auch bei mehr Mahnschritten.
- Service: Digitales Service für rasche Zahlung.
- Lösungen: Wir sprechen mit allen Beteiligten und beraten.
- Schnittstellen: Direkte Anbindung an unsere Systeme.
Inkasso Inland
Sind wir erfolgreich, erhalten Sie 100 % des rückgeführten Kapitals plus Ihre Mahnspesen. Der KSV1870 behält Verzugszinsen und Mahngebühren, erhält aber kein Erfolgshonorar.
Zahlt Ihr Kunde außergerichtlich, gehen wir einen am Markt unüblichen Weg: Wir verbuchen die eingegangenen Beträge sofort auf Ihr ausstehendes Kapital. Erst danach decken wir unsere Kosten.
Zahlt Ihr Kunde im außergerichtlichen Inkasso nicht, beraten wir Sie über die weiteren Betreibungsschritte und Erfolgsaussichten.
Preise für Inkasso Inland sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH finden Sie unter Downloads.
7 Wochen mit klarer Entscheidung
Außenstände kosten Zeit und Geld. Schon kleine Forderungen, die über einen längeren Zeitraum unbezahlt bleiben, verursachen erheblichen Schaden. Hinzu kommt das Risiko: Je länger Rechnungen offen sind, desto höher die Wahrscheinlichkeit eines gänzlichen Zahlungsausfalls.
Nach spätestens 7 Wochen haben Sie die Zahlung bzw. eine Entscheidungsgrundlage, ob eine Klage wirtschaftlich sinnvoll ist oder der Fall ins Überwachungsinkasso genommen werden soll.
Rasche Übergabe bringt rasche Entscheidung. Übergeben Sie Ihre offene Forderung deshalb gleich zum Inkasso an den KSV1870.
Sustainable Collection
Sustainable Collection (SuCo) ist eine optionale Erweiterung des klassischen Inkassoprozesses. In Kooperation mit SocialCity Wien bekommen Privatpersonen, die nachweislich keine finanziellen Mittel haben, Beratung und Unterstützung. Ziel ist es, die Verschuldungsspirale bereits in ihren Anfängen zu unterbrechen. Auftraggeber haben schneller Klarheit über die Rückzahlungsmöglichkeiten von säumigen Zahlern, erhalten bessere Ergebnisse und können die Kundenbeziehung fortführen. Ebenso wird die Erfüllung von ESG-Kriterien unterstützt. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Pressemeldung Konsumenten unter Druck: KSV1870 denkt Inkasso neu.
Bei Fragen zu SuCo kontaktieren Sie uns unter ksv.kundenbetreuung@ksv.at. Wir beraten Sie gerne.
Inkasso International
Lange Distanzen, Sprachbarrieren und gesetzliche Vorgaben stellen oftmals eine Herausforderung dar. Egal ob Ihr Kunde in Italien, Frankreich oder den USA sitzt - wir setzen uns für Sie ein und kümmern uns um Ihre offenen Forderungen im Ausland. Für Sie arbeitet ein Team von Native Speakern mit jahrelanger Erfahrung und Kenntnis der länderspezifischen Gegebenheiten. Wir arbeiten eng mit internationalen und qualifizierten Partnern zusammen und holen so Ihr Geld zurück.
Bei Fragen zu Inkasso International senden Sie uns eine E-Mail an fm.teamwelt@ksv.at. Wir beraten Sie gerne!
Fragen zum Inkasso
Das Inkassoservice ist nicht kostenlos.
Die bei der Betreibung entstehenden Inkassokosten sowie die Kapitalforderung, Ihre Mahnspesen und die Verzugszinsen werden vom KSV1870 für Sie gegenüber Ihrem Kunden geltend gemacht.
Wenn Sie uns die Möglichkeit nehmen, die Inkassokosten bei Ihrem Kunden zu betreiben (etwa, weil Sie den Fall bei uns stornieren, da der Kunde bei Ihnen direkt bezahlt hat), müssen wir Ihnen diese leider zur Gänze in Rechnung stellen.
Im Erfolgsfall behält der KSV1870 die einbringlich gemachten Verzugszinsen ein. Sie erhalten zu 100 % Ihr Kapital und Ihre Mahnspesen zurück.
Um den Auftrag so rasch und effizient wie möglich für Sie durchführen zu können, bitten wir Sie um Bekanntgabe aller Forderungsdaten:
Rechnung (Nummer, Datum, Fälligkeitsdatum) oder Kontoauszug
Forderungshöhe, Verzugszinsen, Mahnspesen sowie die
Daten Ihres Kunden: Firmenname im genauen Wortlaut bzw. Vor- und Nachname und Geburtsdatum bei Privatpersonen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse (Im Zweifelsfall gilt: je mehr Informationen Sie uns zur Verfügung stellen können, desto besser) und zuletzt noch
Ihre genauen Daten: Firmenname, Bankverbindung, Ansprechpartner, UID Nummer, falls vorhanden Ihre KSV1870 Nummer.
Schnell und einfach beauftragen Sie uns hier online.
Die Kosten für die gerichtliche Betreibung (Anwaltshonorar, Gerichtsgebühren, Barauslagen) richten sich nach der Höhe des Forderungsbetrages und der notwendigen gerichtlichen Schritte.
Wichtig: Die Gerichtsgebühren werden als Akonto vom Anwalt vorgeschrieben und müssen vom Auftraggeber im Vorfeld übernommen werden.
Wird das Verfahren erfolgreich abgeschlossen, werden sämtliche Kosten des Verfahrens (Anwaltshonorar, Gerichtsgebühren, Barauslagen) dem Beklagten im Urteil vorgeschrieben. Im Zuge der Exekution ist der Anwalt bestrebt, diese Kosten einbringlich zu machen. Ist die Exekution jedoch erfolglos, sind diese Kosten zur Gänze vom Auftraggeber zu tragen.
Bereits 24 Stunden nachdem wir den Auftrag erhalten haben, informieren wir Ihren Kunden darüber, dass sich der ungerechtfertigte Zahlungsverzug negativ auf seine Bonität auswirken kann. Gleichzeitig erhält unser Auftraggeber eine Bestätigung.
Unsere weitere Vorgangsweise hängt vom Verlauf des Inkassos bzw. von der Reaktion Ihres Kunden ab. Mögliche weitere von uns eingesetzte Maßnahmen sind Anrufe bzw. weitere Mahnschreiben. Ebenfalls ausschlaggebend für die Art der Betreibung sind u. a. die vorliegenden Informationen über Ihren Kunden, dessen Bonität, eventuelle Zahlungserfahrungen, Klagen etc. Auf Basis der vorliegenden Informationen beraten wir unseren Auftraggeber hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, falls außergerichtlich kein Erfolg zu erzielen sein sollte.
Die Erfahrung zeigt, dass in den meisten Fällen die außergerichtliche Betreibung maximal sieben Wochen beträgt. Bei jedem dritten Inkassofall dauert sie sogar nur maximal 14 Tage.
In einem solchen Fall schließen wir den Inkassofall ab und leiten die zur Verfügung stehenden Unterlagen an die Insolvenzabteilung weiter. Gleichzeitig erhält unser Auftraggeber eine Verständigung und ein Vollmachtsformular über den Vertretungsauftrag.
Diese Kosten werden von uns im Rahmen der Vertretung bei der Anmeldung zum Insolvenzverfahren berücksichtigt.
Wenn eine Forderung außergerichtlich nicht eingebracht werden konnte und eine Klage nicht gewünscht oder aus bestimmten Gründen nicht zu empfehlen ist, übernehmen wir den Fall ins Überwachungsinkasso. Das bedeutet, dass wir innerhalb der Verjährungsfrist die weitere Betreibung für Sie durchführen.
Unter dem Begriff Dubioseninkasso verstehen wir das weitere Betreiben eines Falles, für den es zwar ein Gerichtsurteil gibt, der aber trotzdem bis auf weiteres nicht einbringlich gemacht werden kann. Wir führen Dubioseninkasso nur gegen persönlich haftende und verurteilte Gesellschafter oder Privatpersonen innerhalb der Verjährungsfrist von 30 Jahren durch und entscheiden je nach Situation darüber ob z. B. gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zielführend sind.
Wir bitten Sie, uns für die Beauftragung den rechtskräftigen Zahlungsbefehl, Exekutionstitel, und die Rechtsanwaltsabrechnung zur Verfügung zu stellen.
Hier finden Sie das Auftragsformular für Dubioseninkasso.
Die Betreibung offener Forderungen auf internationaler Ebene ist einer unserer Kernbereiche. Ein hoch spezialisiertes Expertenteam von Native Speakern mit jahrelanger Erfahrung und ein ausgewähltes internationales Partnernetzwerk kümmern sich nachhaltig um Ihre Forderungen.
Um den Auftrag so rasch und effizient wie möglich für Sie durchführen zu können, bitten wir Sie um alle Informationen zur Forderung, die Ihnen bekannten Kundendaten sowie Informationen über Sie als Auftraggeber.
Im Inkasso International arbeiten wir erfolgreich auf Erfolgsprovisionsbasis. Bei Realisierung fällt eine Erfolgsprovision an, die sich nach dem Schuldnerland richtet. Bei Uneinbringlichkeit verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr.
Leider nein. Wir übernehmen Aufträge nur von Unternehmen. Dessen Kunden können jedoch sowohl eine Firma, als auch eine Privatperson sein.