Medienlogistik Pichler-ÖBZ: Fortbetrieb genehmigt

Medienlogistik Pichler-ÖBZ GmbH & Co KG und Medienlogistik Pichler-ÖBZ GmbH, 2355 Wiener Neudorf: 

Prüfungstagsatzungen beim Landesgericht Wiener Neustadt – Gericht genehmigt Fortbetrieb – bislang größte NÖ-Insolvenz des Jahres 2023


Am 24.01.2023 wurden über die Medienlogistik Pichler-ÖBZ GmbH & Co KG und deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin Medienlogistik Pichler-ÖBZ GmbH Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Den Gläubigern wird eine Quote von 20 % angeboten.

Heute fand beim Landesgericht Wiener Neustadt die Prüfungs- und Berichtstagsatzung statt. Masseverwalter Dr. Thomas Wanek konnte berichten, dass das Unternehmen seit Verfahrenseröffnung ein positives Ergebnis erwirtschaften konnte. Das Gericht genehmigte daher auch den weiteren Fortbetrieb. 

Bereits im Vorfeld der Insolvenz war es zu einem Wegfall des Schulgeschäfts gekommen, was zu einer Umsatzeinbuße von 60 % führte, sodass es erforderlich war, 13 Dienstnehmer abzubauen. Derzeit sind noch 29 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt. Aktuell bestehen Verträge mit 80 Verlagen.

85 Gläubiger und 60 Dienstnehmer haben ihre Ansprüche zum Verfahren der KG geltend gemacht. Das Gesamtvolumen der angemeldeten Forderungen beträgt EUR 14,3 Mio., wovon EUR 10,7 Mio. vom Masseverwalter anerkannt wurden.

Damit ist dieses Verfahren das bislang größte niederösterreichische Insolvenzverfahren des Jahres 2023 gemessen am Volumen der angemeldeten Passiva.

Zum Verfahren der Komplementärgesellschaft, die keine eigene operative Tätigkeit entfaltet, sondern nur die Funktion der unbeschränkt haftenden Gesellschafterin hat, haben 61 Gläubiger ca. EUR 10 Mio. an Forderungen angemeldet, dies durchwegs aus dem Titel der Komplementärshaftung. Diese Passiva sind jedoch bereits in den oben erwähnten Verbindlichkeiten der KG enthalten und sind somit nicht nochmals zu zählen.

Die Entscheidung über die Annahme des angebotenen Sanierungsplans und damit über die Zukunft des Unternehmens wird in der für 04.05.2023 anberaumten Sanierungsplantagsatzung fallen. „Der Sanierungsplan ist ein taugliches Instrument, um eine nachhaltige Unternehmenssanierung auf den Weg zu bringen, doch müssen die Gläubigerinteressen bestmöglich gewahrt werden. Der Sanierungsplan muss angemessen und voraussichtlich auch erfüllbar sein. Wir werden prüfen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind.“ so Insolvenzexperte Alexander Klikovits vom KSV1870.

Rückfragen

Dr. Alexander Klikovits
Unternehmensinsolvenz Wien/NÖ/Bgld
Kreditschutzverband von 1870 
Telefon 050 1870-8336, E-Mail: klikovits.alexander@ksv.at

Wien, 20.04.2023