Großinsolvenz
KTM-Gruppe: Drei Insolvenzverfahren
Forderungsanmeldung für Gläubiger über insolvenz.linz@ksv.at
Für Unternehmen mit vielen Lieferanten scheint das Cyberrisiko-Management derzeit aufwendig und mühevoll zu sein. Grund dafür ist die neue NIS2-Richtlinie. NIS2, kurz für Netzwerk- und Informationssicherheit, verpflichtet betroffene Organisationen zu einem angemessenen Risikomanagement und bestimmten Meldepflichten.
Die Frage, vor der derzeit viele Unternehmen, besonders Organisationen der kritischen Infrastruktur stehen, lautet daher: Wie können Sie Ihr Cyberrisiko-Management von Lieferanten nach NIS richtlinienkonform umsetzen?
Der CyberRisk Manager bietet eine All-in-One-Lösung für ein effizientes Third-Party-Cyber-Risk-Management (TPCRM) nach NIS2 und DORA.
Beauftragen Sie CyberRisk Ratings für Ihre Lieferanten einfach über die Plattform oder greifen Sie direkt auf die KSV1870 CyberRisk Rating Datenbank zu, für eine umfassende Übersicht über Sicherheitsnachweise Ihrer globalen Lieferanten. Der CyberRisk Manager unterstützt sowohl den Aufbau, Betrieb, als auch das Audit eines TPCRM.
Sie möchten mehr über die Vorteile des CyberRisk Managers erfahren? Dann laden Sie sich hier unsere gesammelten Informationen rund um das Thema CyberRisk und NIS2 herunter. Füllen Sie dazu einfach das untenstehende Kontaktformular aus.
Das CyberRisk Rating für Lieferanten bietet eine umfassende Bewertung Ihrer digitalen Sicherheit, egal ob Sie ein Klein-, Mittel- oder Großunternehmen sind.
Durch ein einfaches und effizientes Assessment erhalten Sie eine detaillierte Bewertung Ihrer IT-Sicherheit, Ihres Business Continuity Managements und Ihrer DSGVO-Compliance. So erhalten Sie in nur 25 praxisnahen Anforderungen eine klare und präzise Einschätzung Ihrer Cybersicherheit.
Das CyberRisk Rating ist auf die Erfordernisse der österreichischen Aufsichtsbehörden abgestimmt, was Ihnen zusätzliche Sicherheit und Anerkennung bietet.
Erhalten Sie noch heute Ihr CyberRisk Rating und zeigen Sie Ihren Kunden, dass Sie die digitale Herausforderung souverän meistern!
Die meisten österreichischen Unternehmen sind zumindest indirekt von NIS2 betroffen, da einer oder mehrere ihrer Kunden unter NIS2 fällt.
Über 4.000 Unternehmen in Österreich sind direkt von NIS2 betroffen. Falls auch nur eines dieser Unternehmen Ihr Kunde ist, hilft Ihnen das CyberRisk Rating als Cyber-Sicherheitsnachweis.
Eine nähere Auflistung der betroffenen Sektoren finden Sie hier.
Die neue Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 ist seit Jänner 2023 in Kraft und muss bis 17. Oktober 2024 in Österreich umgesetzt werden.
Der CyberRisk Manager ist die Plattform, um das Third-Party-Cyber-Risk-Management nach NIS, NIS2 und DORA zu implementieren. Hier können Sie CyberRisk Ratings für Ihre Lieferanten beauftragen. Zusätzlich bietet sie Einblick in die KSV1870 CyberRisk Rating Datenbank, um sämtliche hinterlegten Sicherheitsnachweise aller globalen Lieferanten an einem Ort einzusehen. Der CyberRisk Manager unterstützt sowohl den Aufbau, Betrieb, als auch das Audit eines TPCRM.
Das CyberRisk Rating by KSV1870 ist ein Sicherheitsnachweis, insbesondere für Lieferanten von NIS2 Unternehmen. Es dient dazu, Cyber-Risiken transparent zu machen und diese in weiterer Folge zu verringern.
Das Rating teilt sich in zwei Bereiche:
Die EU-DSGVO und die EU-NIS Richtlinie verlangen von allen Organisationen, insbesondere von den Betreibern wesentlicher Dienste, ein professionelles Cyber-Risikomanagement für Dienstleister, Lieferanten und Dritte.
Unser CyberRisk Rating by KSV1870 bietet einen standardisierten Prozess, um diese Anforderungen zu erfüllen und einen Sicherheitsnachweis zu erlangen. Die transparente Bewertung von Cyber-Risiken in globalen Lieferketten ermöglicht eine gezielte Risikoverringerung.
Die NIS2-Richtlinie strebt an, die Resilienz und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle in der EU zu verbessern, um grundlegende gesellschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeiten zu schützen. Betroffene Einrichtungen müssen entsprechende Risikomanagementmaßnahmen für ihre Netz- und Informationssysteme ergreifen und Meldepflichten unterliegen.
Nähere Informationen zum NIS2 Gesetz finden Sie hier: