Barquote
Die Zahlung einer Sanierungsplanquote erfolgt in der Regel in mehreren Teilquoten. Oftmals wird von den Gläubigern als Bestätigungsvoraussetzung des Sanierungsplans der Erlag einer sogenannten „Barquote“ beim Insolvenzverwalter vereinbart. Bei einer Barquote handelt es sich um eine kurzfristig zu bezahlende Teilquote, die vom Schuldner beim Insolvenzverwalter treuhändig erlegt wird und von diesem rasch an die Gläubiger ausgeschüttet wird.