Wenn alle außergerichtlichen Versuche, um eine Forderung einbringlich zu machen, scheitern, kann der Gläubiger rechtliche Schritte einleiten. Die Forderung wird dann im Rahmen gerichtlicher Verfahren betrieben, wobei der KSV1870 hierfür mit einer Reihe von Vertrauensanwälten zusammenarbeitet.
Der gerichtliche Inkassoprozess kann folgende Schritte beinhalten:
- Klage: Der Gläubiger reicht eine Klage gegen den säumigen Kunden bei einem österreichischen Gericht ein, um die ausstehende Forderung geltend zu machen.
- Titel: Wenn das Gericht die Klage zugunsten des Gläubigers entscheidet, wird ein Titel (Urteil, Zahlungsbefehl, …) ausgestellt. Dieser ermöglicht die Vollstreckung der Forderung mittels Exekution. Die Verjährungsfrist beträgt dann 30 Jahre.
- Vollstreckungsmaßnahmen: Der Gläubiger kann, basierend auf dem gerichtlichen Titel, verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den säumigen Kunden ergreifen. Dies kann die Pfändung von Vermögenswerten, Gehaltsabtretungen oder andere Maßnahmen umfassen.
- Exekutionsverfahren: Das Exekutionsverfahren ist der formelle Prozess der Umsetzung der Vollstreckungsmaßnahmen gemäß dem Vollstreckungstitel.