Großinsolvenz
KTM-Gruppe: Drei Insolvenzverfahren
Forderungsanmeldung für Gläubiger über insolvenz.linz@ksv.at
Dieses Verfahren ist im Rahmen der jüngsten Insolvenzrechtsnovelle (am 17. Juli 2021 in Kraft getreten) eingeführt worden. Stellt ein Exekutionsgericht die „offenkundige Zahlungsunfähigkeit“ einer „natürlichen“ Person fest, dann kann auf Gläubigerantrag ein Gesamtvollstreckungsverfahren in die Wege geleitet werden, wobei keine Restschuldbefreiung möglich ist. Die pfändbaren Beträge werden an die Gläubiger verteilt, bis alle Schulden bezahlt sind. Wenn sich keine pfändbaren Beträge ergeben, kann das Gericht nach fünf Jahren einen Schlussstrich ziehen und das Verfahren aufheben. In diesem Fall leben aber alle Forderungen wieder auf. Um seine Schulden endgültig loswerden zu können, müsste der Schuldner nach Feststellung der „offenkundigen Zahlungsunfähigkeit“ in ein Schuldenregulierungsverfahren wechseln - hier ist eine Restschuldbefreiung möglich.