Großinsolvenz
KTM-Gruppe: Drei Insolvenzverfahren
Forderungsanmeldung für Gläubiger über insolvenz.linz@ksv.at
Wird ein Schuldenregulierungsverfahren bei Gericht eröffnet, dann hat der Betroffene den entscheidenden Schritt Richtung Entschuldung getan. Damit einher geht die Veröffentlichung der Insolvenz im Internet auf www.edikte.at und die Gläubigerschutzverbände kontaktieren jene Unternehmen/Organisationen, die offene Forderungen haben. Für die Betroffenen mag es unangenehm sein, wenn die eigene Insolvenz öffentlichkeitswirksam wird, jedoch können auf diese Weise die Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Es tritt ein Zinsstopp ein und gerichtliche Pfändungen werden eingestellt. Auch der Arbeitgeber und die kontoführende Bank werden benachrichtigt. Der Schuldner darf nur noch über den unpfändbaren Teil des Einkommens verfügen und über Eingänge, die nicht pfändbar sind (Familienbeihilfe, Mietzinsbeihilfe etc.).
Das Verfahren soll kostengünstig sein, daher wird nur in Ausnahmefällen ein Insolvenzverwalter bestellt. Etwa dann, wenn der Schuldner Vermögen hat, das verwertet werden muss (Wohnungseigentum, Auto, Motorrad) oder die Vermögensverhältnisse sehr unübersichtlich sind. Zweiseitige Verträge können aufgelöst werden, z.B. Leasing-Vertrag für Auto oder Handyvertrag vom Mobilfunkbetreiber.